Stefan Assfalg, Leiter des Amtes für Jugend, Bildung, Integration und Sport sowie die Abteilungsleiterin Schulen, Isabell Faller, stellen ein Vier-Module-Modell für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern vor. Foto: Birgit Heinig

Ab September haben Eltern von Erstklässlern bundesweit Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung ihrer Kinder. Bei der Stadt laufen die Vorbereitungen.

Ein Betreuungsrecht ist ab September zunächst allen Erstklässlern unter den rund 3000 Grundschülern der Stadt zwar garantiert, aber nicht verpflichtend. Bis zum Schuljahr 2029/30 könnten dann alle Erst- bis Viertklässler Anspruch erheben.

 

In einer Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Bildung und Soziales wird das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport (JuBIS) am Donnerstag, 7. Mai, einen Vorschlag zur Umsetzung des Rechtsanspruches an den Grundschulen Villingen-Schwenningens vorlegen.

Der Zeitplan sieht vor, dass der Gemeinderat dann am 20. Mai darüber entscheidet, ob ab September 2027 danach verfahren wird.

Neues Modell soll mehr Flexibilität bringen

Amtsleiter Stefan Assfalg und Isabell Faller, Abteilungsleiterin Schulen, erläutern, was eine Expertenkommission erdacht hat, um zum einen das Gesetz zu erfüllen, zum anderen aber auch einen angespannten Haushalt zu konsolidieren, ohne die Familien finanziell zu stark zu belasten. Kosten kommen auf diese auf jeden Fall zu, gleichzeitig, so verspricht Assfalg, aber auch mehr Flexibilität als bei der bisheriger Ganztagsbetreuung, für die bisher quasi „Schulpflicht“ bestehe, von der nur in wenigen Ausnahmefällen befreit werden könne.

Vorgeschlagen wird eine Vier-Module-Lösung. Separat buchen und für jeweils 23 Euro pro Monat kaufen können sich Eltern pro Tag Zeit-Module von morgens sieben Uhr bis Unterrichtsbeginn, von Unterrichtsende bis 13.30 Uhr, von 13.30 bis 15 Uhr und von 15 bis 16.30 Uhr.

Fonds für finanzielle Härtefälle angedacht

Die Erfahrung lasse erahnen, so Isabell Faller, dass Familien mit Betreuungsbedarf bis zu drei Module benötigen, also mit monatlichen Kosten von 69 Euro zu rechnen haben. Der Zuschuss des Landes belaufe sich – „momentan noch“ – auf 68 Prozent der Betreuungskosten für die Stadt, allerdings nur für die ersten drei Module, das heißt, für maximal acht Stunden, die das Kind in der Schule verbringt. Wer sein Kind bis 16.30 Uhr in Obhut wissen möchte, also vier Module buchen muss, bezahlt daher 177 Euro.

Angedacht wurde bei den Beratungen auch, einen Fond für finanzielle Härtefälle zu gründen, der Familien, deren Einkommen knapp zu hoch ist, um für eine Betreuung ihrer Kinder staatliche Unterstützung zu erhalten, finanziell unter die Arme greift.

Betreuungsschlüssel zum Teil erhöht

Als Zugewinn für die Familien sieht Assfalg die Tatsache, dass das Land in der Zeit von 12 bis 15 Uhr den Betreuungsschlüssel erhöhte. Statt einer Betreuungskraft stehen in Zukunft zwei pro 25 Kinder parat.

Eine Ganztagsbetreuung in Wahl- oder in gebundener Form gibt es bereits an einigen Schulen der Stadt. Da dafür keine Wartelisten bestehen, befürchtet das JuBIS mit dem Rechtsanspruch auch keine „Anmeldewelle“.

Anders sieht es für die Kommune bei der gleichzeitig für alle Grundschüler ab Herbst zu gewährleistenden Betreuung in allen Schulferien abzüglich 20 Tage aus. Insbesondere in personeller Hinsicht sieht Assfalg hier „eine wahnsinnige Herausforderung“ auf die Verwaltung zukommen.