Die  Wilhelm-Hausenstein-Schule ist im Wesentlichen gut vorbereitet auf die Ganztagsbetreuung. Foto: Kern

Der Rechtsanspruch auf Schul-Ganztagsbetreuung stellt viele Kommunen vor Herausforderungen. In Hornberg gibt es das Betreuungsmodell bereits. Umplanen muss die Verwaltung dennoch.

Die Ganztagsbetreuung für Schulkinder ab der ersten Klassenstufe greift ab Herbst. Der Gemeinderat in Hornberg befasste sich bei der Sitzung am Mittwoch mit dem aktuellen Planungsstand und beauftragte die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.

 

„Das Jugendamt vom Ortenaukreis ist als örtlicher Träger der Jugendhilfe verantwortlich für die Umsetzung des Rechtsanspruches und die Stadt als Schulträgerin für die Ausweitung des schulischen Angebotes und ergänzende kommunale Betreuungsangebote“, erklärte Bürgermeister Marc Winzer. Das Ganztagsförderungsgesetz und der damit einhergehende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder ab der ersten Klassenstufe werde stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/30 besteht der Rechtsanspruch für alle Klassenstufen der Grundschule.

An vier von fünf Tagen wird eine achtstündige Betreuung angeboten

Fehlende Nachmittage, die nicht über das Ganztagsangebot der Schule abgedeckt sind, sowie die Ferienbetreuung müssen über kommunale Angebote ergänzt werden. Das Schulgesetz wurde dahingehend geändert, dass der Rechtsanspruch auf Betreuung in den Ferien mit Ausnahme von bis zu 20 Werktagen umzusetzen ist. Folglich besteht für alle anderen Ferientage, inklusive den beweglichen Ferientagen, ein Anspruch auf Betreuung. Aktuell ist die Hornberger Wilhelm-Hausenstein-Schule (WHS) eine offene Ganztagsgrundschule. Die Eltern können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang ihr Kind an der Ganztagsbetreuung teilnimmt. „Hornberg hat das Glück, frühzeitig dieses kostenfreie Angebot bereitgestellt zu haben“, erläuterte Sachgebietsleiterin Patricia Zimmermann. Die WHS decke mit ihrem Angebot in der Zeit von Montag bis Donnerstag den Rechtsanspruch in vollem Umfang ab. Die maximale Betreuungszeit umfasse an jedem Tag acht Stunden. Am Freitag findet keine Betreuung nach dem Ende der Schulzeit statt, was vorerst auch so bleiben soll. Die Ferienbetreuung wird laut Zimmermann kostenpflichtig. Der Rechtsanspruch beinhalte keinen Anspruch auf Kostenfreiheit für die Eltern. Die Verwaltung wird laut Winzer eine Kalkulation der Kosten erstellen und dem Gemeinderat zur Beratung vorlegen.

Aktuell wird an 15 Ferientagen eine Betreuung durch den Ortsverein der Awo angeboten. Der bundesweit anerkannte Träger der freien Jugendhilfe hat eine Ausweitung der Ferienbetreuung um weitere drei Wochen zugesagt (siehe Info). Die Organisation liegt bei der Awo und die Stadt wird hierfür eine Vereinbarung mit der dem Träger abschließen. In den zusätzlichen drei Ferienwochen wird aufgrund des großen Aufwands kein warmes Mittagessen angeboten. Eine interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbarkommunen, um fehlende Ferienzeiten abzudecken oder eine zu geringe Anzahl an Anmeldungen aufzufangen, wird derzeit geprüft – als zumutbare Entfernung zur Betreuung gilt eine Wegzeit von etwa 30 Minuten. Im Gespräch ist man laut Winzer mit der Gemeinde Gutach, die ebenfalls nach Lösungen suche. Zeitnah soll eine Befragung der Eltern der künftigen Erstklässler vorgenommen werden, um den tatsächlichen Bedarf in Hornberg festzustellen. Der Beschluss des Rats erfolgte mit einer Enthaltung.

Ferienbetreuung

Unter der Federführung des Hornberger Ortsvereins der Awo ist eine sechswöchige Ferienbetreuung wie folgt geplant: eine Woche Osterferien, eine Woche Pfingstferien, drei Wochen Sommerferien und eine Woche Herbstferien. Welche Woche an Ostern und Pfingsten betreut werden soll, ist noch festzulegen.