Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ab dem Schuljahr 2026/2027 ergeben sich neue Elternbeiträge für die Betreuungsangebote.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird in Baden-Württemberg stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder eingeführt, beginnend mit Klasse 1. Ab 2029/30 haben dann alle Kinder der Klassen 1 bis 4 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung.
Als der Gemeinderat Balingen im vergangenen November den Eckpunkten eines pädagogischen Betreuungskonzepts zugestimmt hat, erging gleichzeitig der Auftrag an die Verwaltung, dem Gremium eine Berechnung der Elternbeiträge für die kommunale Betreuung im Rahmen des Ganztagsrechtsanspruchs vorzulegen, sobald konkrete Zahlen zur Förderung durch das Land vorliegen.
Wie der Vorlage zu entnehmen ist, hat das Land Baden-Württemberg in der Vergangenheit kommunale Betreuungsangebote bezuschusst. Dazu zählten die „Verlässliche Grundschule“, die „Flexible Nachmittagsbetreuung“ und der Betrieb eines Schulhorts.
Rechtsanspruch ab 2026/2027
Wenn ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bei den Kindern der ersten Klassenstufe greift, werde die Betreuung im Grundschulbereich allerdings unter anderen Vorzeichen stehen, wird mitgeteilt. Konkret heißt das, dass es für Schuljahrgänge mit Rechtsanspruch „keine Förderung in den bisherigen Strukturen mehr geben wird.“ Bei Klassenstufen, die vorerst noch nicht unter den Rechtsanspruch fallen, „wird das Land die bisherige Förderung noch fortsetzen.“
Wie aus der Vorlage hervorgeht, wird die Zahl der Grundschüler mit Betreuungsanspruch im Laufe der kommenden Jahre wachsen. Gleichzeitig sei die Betreuung dieser Kinder „wesentlich kostenintensiver“, da der zeitliche Umfang der Betreuungspflicht deutlich über dem Umfang der bisherigen Betreuungsangebote liege und die Betreuung - mit Ausnahme von 20 Ferienschließtagen – auch in den Schulferien angeboten werden müsse.
Die Landesförderung für Schulbetreuung mit Rechtsanspruch beruht ab Schuljahr 2026/2027 auf Pro-Kopf-Sätzen (pro Kind und Betreuungsstunde) und soll in zwei Phasen eingeführt werden. In der Aufbauphase (Schuljahre 2026/27 bis einschließlich 2029/30) wird für die Grundschule von einem Kostensatz in Höhe von 4,12 Euro je Betreuungsstunde und Kind ausgegangen. Das Land werde zusammen mit Bundesmitteln 68 Prozent der berechneten Betriebskosten übernehmen, die für die Betreuung der Kommunen notwendig sind, wird mitgeteilt. In der Vollausbauphase (ab Schuljahr 2030/2031) werde es dann dauerhaft 68 Prozent der Kosten für die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung tragen.
Neue Beitragssätze
Wie hoch sind dementsprechend die Elternbeiträge für Erstklässler für das Schuljahr 2026/2027? Für Nicht-Ganztagskinder sowie Ganztagskinder außerhalb der acht Stunden des Rechtsanspruchs kostet eine Stunde Betreuung pro Woche für eine Ein-Kind-Familie 12,50 Euro, für eine Zwei-Kind-Familie 10 Euro und für eine Drei-Kind-Familie 7 Euro.
Für Ganztagskinder innerhalb der acht Stunden des Rechtsanspruchs muss eine Ein-Kind-Familie für eine Stunde Betreuung pro Woche 4,50 Euro, eine Zwei-Kind-Familie 3,50 Euro und eine Drei-Kind-Familie 2,50 Euro bezahlen.
Wie weiter ausgeführt wird, können Eltern bei der neuen Betreuungsstruktur zudem wählen, ob sie eine Frühbetreuung und/oder eine Mittagsbetreuung buchen. Für Ganztagskinder kann an nicht schulischen GT-Tagen nachmittags eine ergänzende Betreuung gebucht werden (bei der Längenfeldschule zum Beispiel von 14 bis 15.30 Uhr).
Vorgesehen sind folgende Betreuungsblöcke: Frühbetreuung an fünf Tagen vor Unterrichtsbeginn, Mittagsbetreuung von Schulende bis 14 Uhr und Nachmittagsbetreuung für Ganztagsschüler ab 14 Uhr bis zur Erfüllung des Rechtsanspruchs an einzelnen Tagen.
Um den Umfang der Ferienbetreuung kalkulieren zu können, werde man mit Stichtag 15. März 2026 eine Bedarfsabfrage vornehmen, teilt die Verwaltung mit. In der Sitzung am 24. Februar wird der Gemeinderat über die Festlegung der Betreuungsentgelte entscheiden.