Erstklässler haben demnächst Anspruch auf Ganztagesbetreuung. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Sozialdezernent Tobias Haußmann übt im Jugendhilfeausschuss Calw Kritik am Konzept der Ganztagsbetreuung, auf die die Erstklässler nach den Sommerferien Anspruch haben.

Wohl nur die deutsche Sprache kann so herrlich lange Wörter wie „Ganztagesförderungsgesetz“ hervorbringen. Die Abkürzung „GaFöG“ klingt zwar knackig kurz, bringt aber nur bedingt mehr Klarheit. Wobei der Kern hinter diesem GaFöG recht simpel ist: Ab dem kommenden Schuljahr haben die Erstklässler einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. In den nachfolgenden Schuljahren kommt je eine weitere Klassenstufe in den Genuss dieses Anspruches, bis schließlich alle Kinder den ganzen Tag betreut werden können.

 

Verbesserte Teilhabechancen

Das GaFöG hat seinen Ursprung in der Großen Koalition, allerdings noch der GroKo unter Angela Merkel. Die Ziele des GaFöG sind vielfältig. „Ein verlässliches ganztägiges Betreuungssystem bietet für viele Grundschulkinder verbesserte Bildungs- und Teilhabechancen“, schreibt das Bundesfamilienministerium auf seiner Homepage. Doch es gibt weitere Profiteure. Eltern können früher wieder voll arbeiten. Das hilft einerseits der Volkswirtschaft, andererseits natürlich den Eltern selbst. Und besonders Frauen profitieren, weil sie es oft sind, die im Zweifel ihre Arbeitszeit reduzieren. Die Ganztagsbetreuung schützt also auch diese Frauen vor Altersarmut. In anderen Bundesländern hat das GaFöG geringe Auswirkungen. In Brandenburg, Thüringen, Berlin oder Hamburg gibt es solche Ganztagsangebote für die Grundschüler schon lange. In Baden-Württemberg nicht. Die Umsetzung fordert hier Kommunen und Kreise. Es braucht ausreichend Räume und Personal für die Betreuung. Beides kostet Geld, das vielen Kommunen fehlt. Allerdings gibt der Bund 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau und 2,5 Milliarden Euro jährlich für den Betrieb. Bei manchen hält sich die Freude über das GaFöG aber in Grenzen.

Kommunen statt Landratsamt

„Es bleibt mal wieder beim Landratsamt hängen“, beschwerte sich Georg Pfeiffer, Abteilungsleiter Jugendhilfe, im Jugendhilfeausschuss. Er sieht das Jugendamt überlastet. Nominell sei das zwar zuständig für Anmeldungen, Ferienregelungen und die Koordination. Aber seiner Meinung nach sei das bei den Kommunen besser aufgehoben. Denn die müssten mit den Bedarfen ja planen und seien Ansprechpartner vor Ort. So werde man es im Landkreis Calw auch handhaben. Das Landratsamt helfe den Kommunen aber im Hintergrund.

Doch Pfeiffer blieb dabei. Er fände es logischer, wenn das GaFöG grundsätzlich so organisiert sei, wie die Kindergärten – also rein kommunal. Auch sei der Bedarf noch gar nicht klar. „Das wird eine echte Wundertüte“, sagte er. Bis zum 15. März sollen die Eltern angesprochen werden, ergänzte Sozialdezernent Tobias Haußmann. Der ist ebenfalls kein GaFöG-Fan. „Das Gesetz geht massiv an der Praxis vorbei“, meinte er. Die Organisation gehöre den Kommunen anvertraut, die hätten den Überblick, stimmte er Pfeiffer zu.

Betreuung auch in den Ferien

Das GaFöG gilt auch in den Ferien. Nur vier Wochen im Jahr wird keine Ganztagsbetreuung angeboten. „In den Ferien wird’s spannend“, sagte Haußmann. Denn da seien die Bedarfe noch unklarer. Allerdings werde es nicht in jeder Gemeinde ein Betreuungsangebot geben. Man beziehe auch ehrenamtliche Angebote mit ein, meinte Landrat Helmut Riegger. „Da sind wir pragmatisch“, sagte er. Wie die GaFöG-Umsetzung aber letztlich im Detail läuft, bleibt offen. „Mit so einem Gesetz muss man ein bisschen auf Sicht fahren“, meinte Pfeiffer dazu.