Zum Schuljahr 2027/28 soll die Grundschule in den Ganztagsbetrieb in Wahlform starten. Die Schulleitung stellte dem Gemeinderat den Stand der Planung vor – mit spannenden Details. Einige wichtige Fragen bleiben vorerst noch offen.
Den Grundsatzbeschluss, dem ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung mit einer offenen Wahlform gerecht zu werden, hat Wolfachs Gemeinderat bereits im Oktober 2023 gefasst. Seither wurde hinter den Kulissen am pädagogischen Konzept zur Umsetzung gefeilt. Am Mittwoch stellten Schulleiterin Sarah Baas und Konrektorin Katja Zagermann die Planung für die Herlinsbachschule vor.
„Ich finde, was in der Konzeptionierung rausgekommen ist, das ist wirklich vorzeigbar“, schickte Christian Kaiser, in der Verwaltung Sachgebietsleiter für Schulen und Kindergärten, voraus. Der beim Kreis, nicht bei der Kommune, einklagbare Rechtsanspruch beginne zum Schuljahr 2026/27 und gebe eine Betreuung über acht Stunden an fünf Tagen vor. „Auch in den Ferienzeiten.“
Das Land könne zwar eine Schließzeit von bis zu vier Wochen während der Ferien festlegen – dazu wie zu einigen anderen Details fehle aber noch eine konkrete Positionierung aus Stuttgart.
Offene Wahlform geplant
An der Herlinsbachschule soll der Ganztagsbetrieb an drei Tagen pro Woche je sieben Stunden laufen. Die achte Stunde für den Rechtsanspruch sowie die Mittagsbetreuung an den zwei übrigen Tagen muss mit kommunalem Betreuungspersonal abgedeckt werden. Die offene Wahlform bedeutet, dass die Eltern ihr Kind jedes Schuljahr an- oder abmelden können. Wer allerdings angemeldet ist, für den bestehe dann auch Schulpflicht. Kaiser: „Wir gehen aktuell von zwei Gruppen aus – auch aus der Erfahrung der verlässlichen Grundschule und der Nachmittagsbetreuung.“
Rechtlich haben die Kommunen bis zum Schuljahr 2029/30 Zeit, den Ganztagsbetrieb Schritt für Schritt hochzufahren. „Wenn man nur mit Klasse 1 startet, dann habe ich am Anfang zwei Systeme parallel laufen“, sagte Baas. „So wie unser Konzept gedacht ist würde das nicht funktionieren. Deshalb würden wir gerne gleich mit allen Jahrgangsstufen starten.“ Wichtig sei eine Rhythmisierung: „Die Kinder sollen einen verlässlichen Schultag erleben.“
Losgehen soll der Schultag mit einer Stunde Betreuung in der verlässlichen Grundschule von 7 bis 8 Uhr, danach folgen eine Schulstunde im Lernatelier sowie reguläre Pausen und Unterricht – für Ganztags- und Halbtagsschüler gleich. Ab 12.30 Uhr trennen sich die Wege: Für Halbtagsschüler folgen 30 Minuten Betreuung in der verlässlichen Grundschule, für die Ganztagsschüler beginnt das sogenannte Mittagsband mit Essen und Betreuung. Ab 13.30 Uhr steht Lernzeit an, ab 14.15 Uhr ein freies pädagogisches Angebot.
Kinder sollen nicht mit Hausaufgaben nach Hause
Um 15 Uhr endet der Ganztag. Möglich wäre über den Rechtsanspruch hinaus eine Betreuung der Kinder bis 16.30 Uhr, sollte sich der Gemeinderat dafür entscheiden.
„Man kann sagen: Das sind die konventionellen Hausaufgaben“, erklärte Katja Zagermann die Lernzeit. „Die Kinder dürfen nicht mit Hausaufgaben nach Hause gehen, wenn sie bis 15 Uhr in der Schule sind.“ Ein Lehrer und ein Betreuer sollen den Schülern dabei zur Seite stehen. Der Übergang zum pädagogischen Angebot mit dem Lehrer ist fließend. Im Lauf der Zeit sollen alle Kinder es schaffen, ihre Hausaufgaben in der vorgegebenen Zeit zu erledigen. Für die Viertklässler soll es an einem der drei Tage regulären Nachmittagsunterricht geben, unabhängig vom Ganztagsbetrieb.
Entscheidend für das Gelingen des Konzepts seien die Betreuer, verdeutlichte Zagermann: „Der Ganztag ist für die Kinder ein ganz langer, anstrengender Tag – umso wichtiger sind vertraute Bezugspersonen.“ Noch gelte es, viele Details abzustimmen, so Baas: Darunter die auch die Pläne der Realschule, Buszeiten und die Frage, wie viele Eltern das Angebot überhaupt nutzen wollen.
Und die Ferienbetreuung? „Wir würden uns wünschen, dass sie zum Schuljahr 2026/27 schon angeboten werden kann. Aber das ist noch offen. Da sind noch zu viele Fragezeichen“, so Kaiser. Es liefen Gespräche für interkommunale Kooperationen, so Geppert. Noch aber fehle es an Infos vom Land. Und am Personal.
Die Nachfrage
Bei der Frage, wie viele Eltern das Angebot nutzen wollen, soll eine Befragung Aufschluss geben. Die Elternumfrage dürfe bei der Antragsstellung für die Genehmigung des Ganztagsbetriebs aber nicht älter als ein Jahr sein, erklärte Kaiser. Darum ist diese erst für Ende 2025 geplant.