Der Schulverbund in Oberndorf ist eine der drei Schulen an denen der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eingeführt werden soll. Foto: Reimer

Oberndorf plant den Ausbau der Ganztagsbetreuung an drei Grundschulen. Die Flexibilität des Angebot beschäftigt die Stadträte.

Im Gemeinderat war die Schulkindbetreuung in Oberndorf bereits Ende Januar ein zentrales Thema. Nun hat sich auch der Verwaltungsausschuss mit der Thematik befasst.

 

Hintergrund ist die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027. Damit verbunden sind neue Regelungen für den Betreuungsbedarf.

Bisher sind weite Teile des Betreuungsangebots für Eltern kostenfrei. Mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs – also einem neuen, zusätzlichen Angebot – sollen die Eltern künftig stärker an der Finanzierung des städtischen Betreuungsangebots beteiligt werden. Bürgermeister Matthias Winter betonte: „Wir sind schon recht gut unterwegs, aber wollen jetzt natürlich den Rechtsanspruch erfüllen.“

Die Stadt ist jedoch nicht verpflichtet, ein Ganztagsangebot an jedem Schulstandort anzubieten. Ein Ganztagsangebot in Wahlform gibt es bislang am Schulverbund (viermal acht Stunden) sowie an den Grundschulen Lindenhof und Hochmössingen (jeweils viermal sieben Stunden). An diesen drei Schulen soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung künftig umgesetzt werden. Dies bedeutet eine Ausweitung des bestehenden Betreuungsangebots auf acht Stunden an fünf Tagen.

Bedingungen stehen noch nicht genau fest

Die Erziehungsberechtigten entscheiden dabei selbst, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch für ihr Kind wahrnehmen möchten.

Wie genau die Anmeldemöglichkeiten aussehen, ob es einen Geschwisterkinder-Rabatt geben wird, und wie flexibel Änderungen möglich sein werden, beschäftigte einige Ausschussmitglieder. Laut Hauptamtsleiterin Manuela Schumann werde die Ausformung des Angebots jedoch erst noch erarbeitet, konkrete Angaben seien derzeit deshalb nicht möglich. Bürgermeister Winter ergänzte, man stehe hierzu im Austausch mit den Schulleitungen.

Anmeldungen bis 15. März

Bis zum 15. März können Eltern den Betreuungsbedarf für ihr Kind anmelden. Dazu werde ein Informationsbrief zur Bedarfsanmeldung an die Eltern herausgegeben, kündigte Schumann an. Daraufhin könne der konkrete Bedarf genauer eingeschätzt werden. Die Stadträte stimmten dem Vorhaben bis auf Thorsten Ade zu. Er begründete seine Gegenstimme damit, dass das bisherige Angebot kostenlos gewesen sei und er nicht nachvollziehen könne, weshalb es nun kostenpflichtig werden solle.