Ab kommendem Schuljahr gibt es für die neuen Grundschüler einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung. Dieser war nun Thema im Simmersfelder Gemeinderat.
In der Albblickschule Simmersfeld gibt es aktuell bereits eine Ganztagsbetreuung für alle vier Grundschulstufen. Damit erfüllt die Gemeinde bereits jetzt fast den Rechtsanspruch, den die neuen Grundschüler ab kommendem Schuljahr haben, wurde im Gemeinderat deutlich. Lediglich am Freitag müsse die Betreuungszeit noch um eine Stunde verlängert werden.
Diese Betreuung sei allerdings auf die Schulwochen beschränkt, in den Ferien – rund neun Wochen im Jahr – gibt es derzeit kein Angebot. Dafür möchte die Gemeinde gern mit den Nachbarkommunen kooperieren. Gespräche gab es bereits mit Egenhausen und Altensteig.
Zwei Kostenblöcke für faire Beteiligung
Die Stadt Altensteig habe ein Modell entwickelt, wie man die anfallenden Kosten auf die teilnehmenden Gemeinden umlegen könnte. Dieses Modell werde auch bereits angewendet, hieß es im Gemeinderat.
Angedacht sind demnach zwei Kostenblöcke. Die Hälfte der Kosten nach Einnahmen werden je nach Einwohnerzahl verteilt. auf Simmersfeld würden dmait 14 Prozent fallen.
Die zweite Hälfte der Kosten berechne sich nach der tatsächlichen Inanspruchnahme. Wie hoch diese wiederum ausfallen, könne derzeit nicht abgeschätzt werden, dies werde sich dann zeigen. „Aus Sicht der Verwaltung ist diese Aufteilung fair und wird allen Beteiligten gerecht“, erklärt die Verwaltung.
Die Beförderung der betreuten Kinder in den Ferien wird von den Eltern selbst organisiert. Daran seien die Gemeinden nicht beteiligt.
In Altensteig gibt es eine Betreuung für alle vier Grundschulstufen. Das ist für Simmersfeld nicht geplant. Der neue Rechtsanspruch gilt für die neuen Erstklässler, mit jedem weiteren Jahr kommt dann eine Stufe hinzu. Das derzeitige freiwillige Ganztagsangebot in der Albblickschule während der Schulwochen soll fortgeführt, die zusätzliche Stunde auch für alle vier Jahrgänge angeboten werden.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, die vorgeschlagene Kooperation mit Altensteig und Egenhausen einzugehen.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung
In Baden-Württemberg gilt ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule, der ab 2026/27 mit der 1. Klasse beginnt und in den Folgejahren auf die höheren Klassenstufen ausgeweitet wird. Der Anspruch umfasst acht Stunden Betreuung an fünf Werktagen pro Woche, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der genaue Umfang und die Ausgestaltung (z.B. offen oder gebunden, Ganztagsschule oder Hort) hängen von der jeweiligen Kommune und Schule ab.