Gangolf Stocker auf der letzten Montagsdemo am 18. Januar in Stuttgart auf der Bühne ... Foto: Beytekin

Bündnissprecher gegen Stuttgart 21: Verfahren ist "Einschüchterungsversuch" der Justiz.

Stuttgart - Der Sprecher des Aktionsbündnisses gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“, Gangolf Stocker, wertet die gegen ihn eingeleiteten Strafverfahren als „Einschüchterungsversuch“ der Justiz. Stocker beklagte am Mittwoch, die Justiz gehe „wegen kleiner Dinge“ gegen ihn vor, beispielsweise, weil ein Infotisch etwas länger ausgefallen sei, als im Versammlungsbescheid genehmigt.

Ein weiteres Verfahren sei eingeleitet worden, weil an einem Stand „Stuttgart 21“-Aufkleber verkauft worden seien. Bei Veranstaltungen dieser Größenordnung könne er jedoch für alle Details „überhaupt nicht garantieren“, sagte der Aktivist und fügte hinzu: „Jeder Versammlungsleiter muss damit rechnen, dass er eine Anzeige pro Veranstaltung bekommt.“

Verhandlung am Donnerstag vor dem Amtsgericht Stuttgart

Am Donnerstag verhandelt das Amtsgericht Stuttgart den Einspruch Stockers gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1500 Euro. Bei einer Demonstration gegen das Projekt „Stuttgart 21“ Ende August waren einige Teilnehmer in die Bannmeile eingedrungen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte der "Stuttgarter Zeitung“ (Mittwochausgabe), der Veranstalter Stocker sei damals gar nicht vor Ort gewesen. Stocker hingegen kritisierte, er solle dafür bestraft werden, dass er nicht ans Mobiltelefon gegangen sei. „Ich bin nicht ans Handy gegangen, ich hätte eh nichts verstanden“, sagte Stocker. Er rechnet bei der Verhandlung mit einem großen Andrang von Gegnern des Bahnprojekts.

Das Projekt „Stuttgart 21“ sieht einen Umbau des Hauptbahnhofs vor. Seit Monaten gibt es heftige Proteste gegen das Bahnprojekt. Den ursprünglichen Planungen der Bahn zufolge müssen bis Ende Februar noch 80 weitere Bäume im Umfeld des Bahnhofs für das Projekt gefällt werden. Stocker rechnet in diesem Fall mit einer erneuten Eskalation des Konflikts.