Er ist gelernter Fernmeldehandwerker, seit Frühjahr 2011 ist er Landesinnenminister: Reinhold Gall wird ein guter Draht zur Polizei nachgesagt, Kritik an der Polizeireform wies er aber stets zurück. Foto: dpa

Es sollte das Meisterstück von Innenminister Gall sein, nun aber droht es ein Pannenprojekt zu werden: Die Polizeireform von Grün-Rot gerät ins Wanken – trotz aller Beteuerungen.

Es sollte das Meisterstück von Innenminister Gall sein, nun aber droht es ein Pannenprojekt zu werden: Die Polizeireform von Grün-Rot gerät ins Wanken – trotz aller Beteuerungen.

Stuttgart - Eigentlich ist Reinhold Gall einer aus der Kategorie Politiker, wie ihn die Menschen sich wünschen. Beliebt, bodenständig, bürgernah. Und das nicht nur in Wahlkampfzeiten. Und so kommt es regelmäßig vor, dass der Innenminister nach Feierabend in die Feuerwehruniform schlüpft und daheim mit den Floriansjüngern von Obersulm ausrückt. Das sei für ihn ein willkommener Ausgleich für den Stress der politischen Termine, hat er neulich mal gesagt. Da ist Gall einfach nur Gall. Ohne seine Leibwächter. Nun aber muss der 57-Jährige plötzlich in eigener Sache löschen.

Denn das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach das Innenministerium bei der Postenvergabe zur Polizeireform nicht sauber gearbeitet hat und deshalb ein Großteil der berufenen Polizeichefs und deren Stellvertreter ihre Posten verlieren, kommt für den Innenminister einem Großbrand gleich. Zwar beeilte sich Gall am Donnerstag, die juristische Schlappe zu relativieren, und ließ mitteilen, „die Funktionsfähigkeit der Polizei bleibt gewährleistet“. Aber in Regierungskreisen wird hinter vorgehaltener Hand eingeräumt, „dass die Panne nie hätte passieren dürfen“.

Wieso konnte es aber so weit kommen? Grün-Rot hatte schon kurz nach der Übernahme der Regierungsgeschäfte im Mai 2011 angekündigt, der Polizei eine neue Struktur zu verpassen. Aus den 37 Polizeidirektionen und den vier Landespolizeidirektionen in Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg wolle man zwölf Großpräsidien machen. Die Idee: Nicht jede Direktionen muss mehr alles machen, dafür sollen sich die Großpräsidien über die Landkreisgrenzen hinaus die Aufgaben aufteilen. Unter dem Strich, so versprach Gall, wolle er 800 Polizisten mehr auf die Straße bringen. Was freilich stets auffiel: Alle Bedenken bügelte der Minister ab und vertraute auf die Expertenrunde in seinem Haus, die monatelang hinter verschlossenen Türen das Mammutwerk ausbrütete.

„Belohnungsaktion und nicht eine Bestenauslese“

Einer der Kritiker war Joachim Lautensack, Landeschef der Deutschen Polizeigewerkschaft. Der warnte wiederholt, die Reform werde die Schlagkraft der Polizei wegen aufgeblähter Strukturen und langer Wege schwächen, bewarb sich aber schließlich selbst auf mehrere Führungspositionen. Allein, das Innenministerium nahm ihn nicht, man habe die zwölf Chefs und deren Stellvertreter nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ ausgewählt, teilte man Lautensack im Juli 2013 mit. Ob dies stimmt oder man den Kritiker Lautensack lieber nicht haben wollte, ist unklar. Klar hingegen ist: Beim damaligen Landespolizeipräsidenten Wolf Hammann und bei Innenminister Gall hätten alle Alarmglocken läuten müssen, als sich Lautensack bewarb – immerhin ist der seit zwölf Jahren Vorsitzender des Personalrats und kennt sich mit solchen Themen aus. Außerdem hatte Lautensack schon im Juli im Gespräch mit den Stuttgarter Nachrichten juristische Schritte angedroht.

Keine leeren Worte. Allein, nun ist es zu spät. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat der Klage von Lautensack recht gegeben, der in den Personalentscheidungen eine „Belohnungsaktion und nicht eine Bestenauslese“ gesehen hatte. Das Ministerium habe die leitenden Beamten nach „Augenmaß“ und nicht auf Grundlage einer transparenten Beurteilung ausgewählt, urteilten die Richter. Für den ansonsten meist gut gelaunten Gall, der in Diskussionen schon mal gerne die Ärmel nach dem Jetzt-packen-wir-es-an-Motto hochkrempelt, ist das ein herber Rückschlag. Freilich nicht der erste. Vor Wochen musste der gelernte Fernmeldehandwerker hinnehmen, dass er auch beim Thema Alkoholverkaufsverbot den Kürzeren zog. Obwohl seine Polizei seit Monaten über die zunehmende Gewalt von Betrunkenen klagt und händeringend mehr Kompetenzen verlangt, zog die eigene grün-rote Regierungskoalition dem Minister den Stecker. Eine Verschärfung der Gesetze, gar ein Verbot komme nicht infrage, tönte es vor allem aus dem Lager der Grünen.

Nun also die Schlappe bei der Polizeireform. Ausgerechnet Galls Prestigeprojekt, das seit 1. Januar gilt. Zwar haben sich die Sorgen mancher Kritiker noch nicht bestätigt, dass wegen des Umzugs Tausender Beamter und des Einrichtens der neuen Büros mancher Einbrecher in diesen Tagen leichtes Spiel hat, weil die Polizei mehr mit sich als mit der Verbrecherjagd beschäftigt ist. Aber das Urteil gilt intern dann doch mehr als ein Strafzettel. „Viele Fachleute in der Polizei klatschen sich auf die Schenkel, weil ihre Warnungen nie ernst genommen worden sind“, so ein Insider. Im Innenministerium jedenfalls glühten am Donnerstag die Drähte. Die Juristen brüteten über der einstweiligen Anordnung aus Karlsruhe, wonach die zwölf Präsidenten und ihre Stellvertreter bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht mal kommissarisch amtieren dürfen.

Gang in die nächste Distanz?

Dass Karlsruhe im sogenannten Hauptsacheverfahren dasselbe entscheiden wird, steht für Insider längst außer Frage. Zwar versuchten die Experten von Gall am Donnerstag, das Urteil noch zu relativieren. Das Gericht habe ja „nicht das Auswahlverfahren insgesamt beanstandet“, sondern vermisse nur Belege, dass die Personalentscheidungen im Sommer 2013 nach dem Prinzip einer Bestenauswahl geschehen sei. Man prüfe deshalb, „möglicherweise Unterlagen nachzureichen“. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass über den Gang in die nächste Instanz – nämlich eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim – bereits nachgedacht wird.

Schmid: Gerichtsentscheidung habe „Auswirkungen auf Besetzungsverfahren im öffentlichen Dienst allgemein“

Was für Gall besonders bitter ist: Fast alle Präsidenten und Vizechefs, über deren Berufung der Innenminister selbst mitentschieden hatte, müssen nun Ende Januar ihre Sachen zusammenpacken – oder brauchen die Umzugskisten gar nicht weiter auszuräumen. Nur sechs Präsidenten – unter anderem jene in Stuttgart, Ulm und Heilbronn – dürfen im Amt bleiben, weil sie bereits vor einem Stichtag entsprechend besoldet sind.

Damit nicht genug. Der Innenminister ahnt, dass das Urteil von Karlsruhe ein neues, bisher nicht beachtetes Problem in seinem Haus aufwirft. So wie die Polizeichefs ausgewählt worden seien, würden oftmals Spitzenpositionen im Land vergeben. Soll heißen: ohne Ausschreibung. Und wirklich: Seit Jahren ist es gängige Praxis, dass herausragende Positionen in der Landesverwaltung freihändig besetzt werden. Gut möglich also, dass die Schlappe bei der Postenvergabe zur Polizeireform eine grundsätzliche Debatte auslösen wird. So wittert das auch der Finanzminister Nils Schmid (SPD). Die Gerichtsentscheidung habe „Auswirkungen auf die Besetzungsverfahren im öffentlichen Dienst allgemein“. Hans-Ulrich Sckerl (Grüne) riet CDU und FDP deshalb, „die Angelegenheit Polizeireform mit weniger Schaum vor dem Mund zu behandeln“. Nach dem Motto: In eurer Regierungszeit lief das doch auch so.

Doch das alles wirkt wie ein Ablenkungsmanöver, um den Innenminister etwas aus der Schusslinie zu nehmen. Volker Stich, Landeschef des Beamtenbundes, legte den Finger in die Wunde: „Die beförderten Beamten sind dafür belohnt worden, dass sie die Polizeireform mitgetragen haben.“ FDP-Landtagsfraktionschef Hans-Ulrich Rülke machte klar, Gall dürfe sich nun keine weiteren Fehler erlauben, sonst sei „der Rücktritt unausweichlich“. So weit mag der CDU-Innenexperte Thomas Blenke (noch) nicht gehen. Gall müsse „den Schlamassel umgehend“ aufklären, genau dafür brauche man den Minister: „Zumindest das Innenministerium hat ja noch eine Führung“, so Blenke ketzerisch und mit Blick auf die zwölf Präsidien, die nun erst einmal aus der dritten Ebene geleitet werden müssen.

Gall selbst mochte sich am Donnerstag nicht weiter äußern. Eigentlich, so heißt es in seinem Umfeld, habe er „ein wahnsinnig gutes Gedächtnis“. Und: „Normalerweise hat der Reinhold einen Riecher, wenn was nicht stimmt“, sagt ein langjähriger Weggefährte. Warum der Hobbykoch, der den asiatischen Hackbraten und Lammkeule mit Rosmarinkartoffeln zu seinen Lieblingsgerichten zählt, die Brandgefahr am politischen Herd nicht kommen sah, weiß niemand.