Am 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Besitz und Anbau von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Vorgaben legal sind. Auch in Gruppen ist der Anbau seit 1. Juli legal. Und wo wird nun davon Gebrauch gemacht?
Diese Gruppen – sogenannte Social Clubs – müssen einen Antrag dafür beim Regierungspräsidium (RP) Freiburg stellen. Das RP Freiburg ist in Baden-Württemberg zuständig für die Anträge, das RP Tübingen hingegen für die Überwachung der der Cannabis-Anlagen, die im Übrigen nicht gewinnorientiert sein dürfen. Nun, Anfang September, stellt sich die Frage, ob es auch im Zollernalbkreis Social Clubs gibt,und in welcher Kommune sie sich befinden.