Kultusministerin Theresa Schopper Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Schulreformen kommen zu langsam voran. Bei der Grundschulempfehlung muss Ministerin Schopper den Turbo zünden, sonst droht eine Klagewelle, kommentiert Autorin Bärbel Krauß.

Immer wieder verweist Ministerpräsident Winfried Kretschmann auf den Begriff, den er bei einem seiner jüngsten Schulbesuche gelernt hat: Rechtsanwaltseltern. Damit sind diejenigen Väter und Mütter gemeint, die den Noten ihrer Sprösslinge notfalls per Klage auf die Sprünge helfen wollen oder in der Schule jedenfalls immer öfter damit drohen. Der Umgang mit ihnen ist für Lehrkräfte und Rektoren ohnehin schwierig. Umso unverständlicher ist, dass das Kultusministerium sich am sensibelsten Punkt der grün-schwarzen Schulgesetzreform eine offene juristische Flanke leistet: bei der bald wieder verbindlichen Grundschulempfehlung für angehende Gymnasiasten, die den Elternwillen bei der Schullaufbahnentscheidung ihrer Kinder im Konfliktfall aushebelt.