Jean-Yves Le Drian hat für Frankreich HK-Gewehre bestellt. Folgt Kollegin Ursula von der Leyen diesem Beispiel? Foto: dpa

Verteidigungsministerin akzeptiert Urteil. Heckler & Koch muss keinen Schadenersatz zahlen.

Berlin/Oberndorf - Seit fünf Jahren läuft die Affäre um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 der Bundeswehr. Jetzt setzt Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Schlussstrich.

Die Ministerin gibt sich im Rechtsstreit gegen das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch aus Oberndorf (Kreis Rottweil) um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 geschlagen. Ihr Ministerium wird das Urteil des Landgerichts Koblenz, nach dem die Standardwaffe der Bundeswehr gemessen an den vertraglichen Anforderungen keine Mängel aufweist, nicht anfechten. Damit muss die Waffenschmiede keinen Schadenersatz zahlen.

Das Ministerium verzichtet auf eine Berufung, obwohl es das Urteil für nicht sachgerecht hält. Das Landgericht habe nicht alle möglichen Rechtsgrundlagen herangezogen, hieß es aus dem Ministerium. Trotzdem werde man den Rechtsstreit "mit Blick auf das besondere Prozessrisiko in einem tatsächlich und rechtlich sehr aufwendigen Verfahren" nicht fortsetzen.

Das Verteidigungsministerium bleibt aber bei der geplanten Ausmusterung der 167 000 G36-Exemplare der Bundeswehr ab 2019. Das Urteil treffe keine Aussage über die Qualität des G36 und werde deshalb auch keinen Einfluss auf diese Entscheidung haben.

Noch in diesem Jahr soll die Ausschreibung für ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr erfolgen. Die ersten Exemplare könnten 2020 ausgeliefert werden. Ein möglicher G36-Nachfolger: das HK416F. 102 000 dieser Sturmgewehre liefern die Oberndorfer den Streitkräften Frankreichs. Das Geschäft wird auf 300 Millionen Euro und mehr taxiert.

Mit der Entscheidung in dem Rechtsstreit dürfte die Affäre um das G36 abgeschlossen sein. Für Heckler & Koch ging es in dem Prozess darum, einen Imageschaden abzuwenden. Die Klage des Unternehmens in Koblenz war vom Beschaffungsamt der Bundeswehr mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst worden. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer "negativen Feststellungsklage". Das Landgericht gab der Klage "in vollem Umfang statt". In dem Koblenzer Prozess ging es um 3845 Gewehre, bei denen die Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt waren. Der Neupreis eines – auch bei ausländischen Armeen beliebten – G36 beträgt etwa 1000 Euro. Es ging also um rund vier Millionen Euro.