Fußball verbindet: Impression vom Public Viewing in der Lörracher Innenstadt. Foto: Jörg Braun

Die Stadt hat die Bedingungen für Public-Viewing festgelegt. Dabei soll die Balance zwischen Fußball und Anwohnerschutz gewährleistet werden.

„Veranstalter, die entsprechende Übertragungen planen, können diese beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung beantragen“, heißt es in der Mitteilung.

 

Die Kommune orientiert sich bei den Genehmigungen an festen Zeitfenstern. Grundsätzlich dürfen alle Partien der Weltmeisterschaft im öffentlichen Raum gezeigt werden, deren Anpfiff bis einschließlich 22 Uhr erfolgt.

Regeln für die Bewirtung

Für die Bewirtung gilt eine klare Regelung: Der Ausschank ist jeweils bis zum offiziellen Abpfiff der Begegnung gestattet. Um einen geordneten Ausklang der Veranstaltungen sicherzustellen, tritt die Sperrzeit für die Public-Viewing-Flächen jeweils 30 Minuten nach Spielende in Kraft.

Die Ausnahmeregelungen

Trotz der generellen 22 Uhr-Grenze beim Anpfiff hat die Stadtverwaltung für zwei bedeutende Termine Ausnahmen festgesetzt, an denen auch Spiele mit Beginn um 23 Uhr unter freiem Himmel gezeigt werden dürfen.

Dies betrifft das Viertelfinale am Samstag, 11. Juli, sowie das Spiel um Platz drei am Samstag, 18. Juli. Auch an diesen Abenden endet der Ausschank mit dem Abpfiff, gefolgt von der 30-minütigen Sperrzeit-Regelung.

Die Einschränkungen

In der Innenstadt kommt es im Juni zu punktuellen Einschränkungen für Fußballfans: „Aufgrund bereits feststehender Großveranstaltungen wie dem Weindorf (17. bis 20. Juni) und der Marktplatzkonzerte des Stimmen-Festivals (24. bis 28. Juni) kann auf dem Alten Marktplatz kein Public Viewing stattfinden“, erklärt die Stadtverwaltung.