Alles in schwarz: Wer soll da noch den Überblick behalten, wer für welche Mannschaft spielt? Foto: VfR Klosterreichenbach

Frauenfußball: Klosterreichenbacher Damen scheitern mit Einspruch gegen verlorenes Aufstiegsspiel beim SC 04 Tuttlingen.    

Bitter enttäuscht sind die Fußballfrauen des VfR Klosterreichenbach vom Württembergischen Fußballverband, der ihren Einspruch gegen die Wertung des zweiten Entscheidungsspiels um den Aufstieg in die Regionenliga beim SC 04 Tuttlingen zurückgewiesen hat.

Tuttlingen gewann nach 1:1 nach regulärer Spielzeit im Elfmeterschießen. Es ist weniger die Ablehnung des Einspruchs an sich als vielmehr die Urteilsbegründung, die die Gemüter in Klosterreichenbach erregt. Sabrina Stehle, Spielertrainerin und Vorstand Frauenfußball beim VfR, bringt es in einem Schreiben an den WFV und an den Bezirksvorstand auf den Punkt: "Das Urteil mag zwar rechtskonform sein, hat aber nichts mit dem zu tun, was der WFV großschreibt, nämlich Ehrlichkeit und Fairness."

Zudem wirft der VfR dem WFV vor, seine eigenen Regeln und Verordnungen zu missachten und die Vereine zu belohnen, die sich nicht an die Regeln halten. Wie im vorliegenden Fall, wo sich der VfR Klosterreichenbach überhaupt nichts habe zuschulden kommen lassen, seien Vereine, die sich an die Regeln halten, die Dummen.

Der VfR Klosterreichenbach reiste am 18. Juni zum zweiten Entscheidungsspiel nach Tuttlingen und stellte vor dem Spiel fest, dass der gastgebende SC 04 Tuttlingen ebenfalls in schwarzen Hosen und mit schwarzen Stutzen spielen wollte. Es wäre eigentlich Sache des eingeteilten Schiedsrichters Oliver Teufel aus dem zehn Kilometer von Tuttlingen entfernten Mühlheim gewesen, das zu verhindern.

Ausweichtrikots vergessen

Von Klosterreichenbacher Seite wurde der Schiedsrichter gleich beim Feststellen der Kleidergleichheit beim Warmmachen, dann eine Viertelstunde vor Spielbeginn und unmittelbar vor dem Anpfiff auf die gleiche Hosen- und Stutzenfarbe hingewiesen, was eine Unterscheidbarkeit vor allem beim vom VfR bevorzugten Kurzpassspiel schwierig mache. Zunächst forderte der Schiedsrichter den Heimverein auch auf, Hosen und Stutzen zu wechseln, was allerdings nicht passiert ist. Als Grund gaben die Tuttlinger an, Ausweichtrikots seien bei irgendwelchen Spielerinnen daheim. Da dauere es zu lange, sie zu holen.

Für einen Verein wie den SC 04 Tuttlingen ein Armutszeugnis, wenn bei so einem wichtigen Entscheidungsspiel kein zweiter Trikotsatz aufzutreiben ist, zumal der SC 04 ja auch Herren- und Jugendteams der älteren Jahrgänge im Spielbetrieb hat. Übrigens hatten die Tuttlinger Spielerinnen nicht einmal einheitliche schwarze Hosen an, einige spielten in Adidas-, andere in Erima-Hosen.

Klosterreichenbach sagte dann vor Spielbeginn, dass man nur unter Vorbehalt spiele und sich rechtliche Schritte vorbehalte, denn in der Spielordnung des WFV sowie in den Bedingungen für Entscheidungs- und Relegationsspiele wird eindeutig geregelt, dass der Heimverein bei gleicher Spielkleidung diese wechseln muss. Dass Klosterreichenbach überhaupt angetreten ist, wurde im WFV-Urteil dann als Einverständnis mit der Spielkleidung gewertet.

Viele Fehlentscheidungen

Im Spiel kam es dann, wie es kommen musste. Es gab eine Mehrzahl von Fehlentscheidungen, die nach Meinung Klosterreichenbachs in erster Linie auf die Nichtunterscheidbarkeit in Bodennähe zurückzuführen waren, wobei der Schiedsrichter vermerkte, es habe von ihm eine höhere Aufmerksamkeit erfordert, er habe aber die Spielerinnen unterscheiden können.

Ob eine spielentscheidende Szene in der 88. Minute beim Stande von 1:1, von der der VfR Klosterreichenbach dem WFV auch eines von mehreren Fotos hat zukommen lassen, auf den Umstand der Nichtunterscheidbarkeit zurückzuführen war oder ob der Schiedsrichter das Foulspiel im Tuttlinger Strafraum aus anderen Gründen "übersah", bewertete der WFV in seinem Urteil nicht, verwies vielmehr auf eine "unanfechtbare Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters".

Dabei ist genau diese Schiedsrichtereinteilung im Bezirk Schwarzwald für das Entscheidungsspiel ein weiterer Kritikpunkt des VfR Klosterreichenbach. Denn die drei Pfeifenmänner kamen alle drei aus der unmittelbaren Umgebung von Tuttlingen. In ihren Einspruch gegen die Spielwertung hat Sabrina Stehle als Spielertrainerin dem WFV mitgeteilt, dass einer aus dem Schiedsrichtertrio sogar in der Trainingsjacke des SC Tuttlingen gekommen sei und ihr gesagt habe, dass "er und die beiden anderen Schiedsrichter Fans von den Frauen von Tuttlingen sind und sehr oft zuschauen".

Der VfR Klostereichenbach kommt zu dem Schluss – der beim WFV allerdings total auf taube Ohren stieß, denn im Urteil geht er überhaupt nicht darauf ein: "Unfassbar ist für uns auch die Schiedsrichtereinteilung in einem Spiel solcher Tragweite. Das gesamte Schiedsrichtergespann kam aus der unmittelbaren Umgebung des Gegners, was die Einhaltung der Richtlinien in seiner Dringlichkeit und Umsetzung beeinflusst hat.

Ein unbeteiligter und unbekannter Schiedsrichter hätte die Situation anders bewertet und somit richtig reagiert. Zumal es für uns unverständlich ist, dass ein einziger Bezirk soviel Freiheit und Macht seitens des Verbandes über ein Entscheidungsspiel bekommt. Da wir mittlerweile leider in einer Zeit angekommen sind, in der sich nicht mehr alle Vereine an die Richtlinien und Regeln halten und, wie uns das Urteil zeigt, nicht halten müssen, wäre es sicherlich sinnvoll, einen völlig unbeteiligten Bezirk mit der Schiedsrichtereinteilung und der Spielaufsicht zu beauftragen."

Urteil nicht nachvollziehbar

Was die Klosterreichenbacherinnen weiter auf die Palme bringt ist die Tatsache, dass sie in der Urteilsbegründung nicht nur nicht ernst genommen werden, sondern ihnen auch unterstellt wird, sie hätten zu keinem Zeitpunkt mit einem Verantwortlichen des SC 04 Tuttlingen über die Hosen/Stutzenfrage gesprochen.

In der Urteilsbegründung des WFV-Sportrichters Simon Letsche heißt es: "Entsprechend der Spielordnung seien die Vereine verpflichtet, bei gleicher oder ähnlicher Kleidung eine Einigung herbeizuführen. Nur bei Nichteinigung sei der Platzverein zum Wechsel der Spielkleidung verpflichtet. Zu keinem Zeitpunkt sei ein Verantwortlicher des Gastvereins auf den SC 04 Tuttlingen zugekommen, um das Anliegen hinsichtlich der Stutzenfarbe vorzutragen. Eine Einigung sei somit gar nicht möglich gewesen. Man habe davon ausgehen müssen, dass Klostereichenbach mit den Voraussetzungen einverstanden gewesen sei. Sollte der Vortrag den Tatsachen entsprechen, dass Klosterreichenbach unter Vorbehalt gespielt habe, sei dieser Umstand zum Einspruch nicht bekannt gewesen."

Übrigens wird in der Urteilsbegründung fast immer nur mit den Stutzen argumentiert und dabei völlig übersehen, dass auch die Hosen beider Teams schwarz waren.

"Wir sind entsetzt"

Auch wurde in dem Urteil bezweifelt, dass die gleiche Spielkleidung Einfluss auf das Spielergebnis hatte, denn dieses sei im Elfmeterschießen zustande gekommen. Sabrina Stehle nimmt dazu wie folgt Stellung: "Wir sind entsetzt darüber, dass der Württembergische Fußballverband nicht sieht, dass dieselbe Spielkleidung – insbesondere gleiche Hosen und Stutzenfarbe in einem Entscheidungsspiel – das Spiel beeinflusst. Alle Beteiligten hatten sicherlich die gleichen Voraussetzungen, es ist aber definitiv abhängig vom Spielstil, inwieweit dies zur Beeinflussung der Mannschaft beiträgt.

Auch wenn es durch das gerichtliche Urteil nicht anerkannt wird, obliegt es dennoch dem bloßen Fußballverstand, dass eine Mannschaft mit Kurzpassspiel mehr beeinflusst wird, als eine Mannschaft, die lediglich weite Bälle schlägt. Dies ist eigentlich auch dem WfV bewusst, denn sonst würde der Verband in seinen eigenen Statuten nicht darauf hinweisen, dass es verpflichtend ist, in solch einer Situation die Spielkleidung zu tauschen."

Verdrehung der Tatsachen?

Die Argumente Klosterreichenbachs wurden aber im Urteil allesamt widerlegt, dagegen der Stellungnahme des SC 04 Tuttlingen Rechnung getragen. Dieser hatte beantragt, den Klosterreichenbacher Einspruch abzulehnen, denn selbst bei Vorliegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen der Satzung oder Ordnungen habe das die Spielwertung nicht beeinflusst.

Diese Verdrehung der Tatsachen in der Urteilsbegründung machte Sabrina Stehle fassungslos und auch Bezirksvorsitzender Edgar Pakai sowie der hiesige Sportgerichtsvorsitzende Robert Trautwein konnten die Urteilsbegründung nicht nachvollziehen. "Das sollte aufgearbeitet werden, denn auch ich habe Probleme mit der Urteilsbegründung", sagte Trautwein. Und Edgar Pakai schickte an den WFV eine E-Mail und wunderte sich: "Wie man den Frauenfußball ab und zu ›vergewaltigt‹ ist schon bemerkenswert." Übrigens ist es für Klosterreichenbach ein schwacher Trost, dass Tuttlingen dann das folgende Relegationsspiel beim SV Nufringen mit 1:2 verloren hat.