Was kommt bei der Abstimmung heraus? Am 20. Juni fällt die Entscheidung, ob die Saison abgebrochen werden soll. Foto: Archiv

Fußball: Ab Mittwoch können WFV-Vereine über Saisonabbruch abstimmen. Einfache Mehrheit reicht aus.

Der Vorstand des Württembergischen Fußballverbandes (WFV) hat am 29. Mai vorläufige Ordnungsänderungen zur Beendigung des Spieljahres 2019/20 zum 30. Juni 2020 beschlossen.

Berücksichtigt wurden bei dieser Entscheidung über 600 Rückmeldungen von Vereinen aus ganz Württemberg, die sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens mit überwältigender Mehrheit dem Vorschlag des Präsidiums zur Saisonbeendigung angeschlossen hatten. 

Die Beschlüsse des Vorstands, dem sämtliche Stellungnahmen der Vereine vorlagen, sehen im Einzelnen insbesondere die folgenden Regelungen vor: Die Meister und Platzierungen, die zur Teilnahme an Aufstiegsspielen berechtigen, werden bei den Herren und Frauen anhand der Quotienten-Regelung (Punkte/Spiele) ermittelt. Abstiegsplätze werden nicht ausgewiesen. Aus Billigkeitserwägungen erscheint es nicht vertretbar, auf Grundlage geänderter Wettbewerbsmodalitäten dahingehende Entscheidungen zu treffen, die für die jeweiligen Vereine gravierende Konsequenzen hätten.  Platzierungen, die zur Teilnahme an Entscheidungs- und Relegationsspielen berechtigen, werden nicht ermittelt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Aufstieg über die Relegation, die aus rechtlichen Gründen sportlich nicht ausgetragen werden kann, nicht möglich ist. Bei der Jugend gilt die Quotienten-Regelung entsprechend mit der Maßgabe, dass bei Quotientengleichheit – anders als bei den Aktiven – weder die Tordifferenz noch die Anzahl der geschossenen Tore Beachtung findet, sondern allen Mannschaften mit demselben Quotienten der Aufstieg ermöglicht wird. Des Weiteren werden bei den A- und B-Junioren, wie geplant, in Folge der Umstellung des Spielsystems auf ein "1-3-9" zur Saison 2020/21 eine eingleisige Verbandsstaffel und drei Landesstaffeln gebildet. Bei den C-Junioren verbleibt es für ein weiteres Jahr bei vier Landesstaffeln unterhalb der neu einzuführenden eingleisigen Verbandsstaffel.

Alternativ zum Beschlussvorschlag des Verbandsvorstands haben die Delegierten die Möglichkeit, sich für eine Fortsetzung der Spielzeit 2019/20 frühestens am 1.9.2020 zu entscheiden. Ergänzend sollen die Delegierten auch darüber beschließen, dass der Beirat ermächtigt wird, über den Spielmodus für 2020/21 zur gegebenen Zeit zu entscheiden, ohne dass es der nachträglichen Genehmigung durch den Verbandstag bedarf. Nachdem noch nicht absehbar ist, ab wann wieder gespielt werden kann, eröffnet ein dahingehender Beschluss die Möglichkeit, flexibel zu reagieren.

Antrag abgelehnt

Nachdem beim WFV ein Antrag des TSV Frommern-Dürrwangen und weiterer 33 württembergischer Vereine eingegangen war, hat sich der Verbandsvorstand in seiner Sitzung am vergangenen Freitag mit der Thematik erneut befasst. Gegenstand des Antrags war die Forderung, neben den Meistern auch sämtliche Zweitplatzierten der jeweiligen Staffeln aufsteigen zu lassen. Nach ausführlichen Beratungen und Abwägung der Argumente hat sich der Verbandsvorstand einstimmig dafür entschieden, an seinem bisherigen Beschlussvorschlag (Wertung nach Quotientenregelung, Meister steigen auf, keine Absteiger) festzuhalten.

Zur Begründung führt der WFV auf: Der Antrag beinhaltet keine neuen Argumente gegenüber der bisherigen Entscheidungsgrundlage. Die zweitplatzierten Vereine besitzen am Ende der Spielzeit kein Aufstiegsrecht, sondern lediglich eine Aufstiegschance beziehungsweise das Recht, an der Relegationsrunde teilzunehmen, die aber in diesem Spieljahr aus rechtlichen Gründen nicht ausgetragen werden kann, teilt der WFV mit.

Ein Aufstieg aller Zweitplatzierten würde für alle weiteren Vereine in der höheren Staffel durch einen verstärkten Abstieg in der kommenden Saison zu großen Härten führen. Es wären Staffelgrößen von bis zu 24 Vereinen zu erwarten, was eine Ansetzung von 46 Spieltagen bedeuten würde. Eine Saisonplanung unter diesen Voraussetzungen sei unrealistisch.

Der Ablauf der Beschlussfassung des Außerordentlichen Verbandstages wird durch die Delegierten auf elektronischem Wege ohne Versammlung herbeigeführt.

Am Mittwoch, 17. Juni, öffnet das Online-Portal, auf dem die Delegierten mit persönlichem Zugang und Passwort ihre Stimme abgeben können. Die persönliche Stimmabgabe ist möglich bis Samstag, 20. Juni, um 14 Uhr. Im Anschluss erfolgt die manuelle Auszählung der abgegeben Delegierten-Stimmen. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

Erforderlich ist zur Wirksamkeit jedoch, dass mindestens die Hälfte der Delegierten ihre Stimme abgeben, sich also entweder für die Saisonbeendigung unter den genannten Voraussetzungen oder die Saisonfortsetzung ab 1. September entscheiden.