(pm). Das Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg hat den durch das Sportgericht

(pm). Das Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg hat den durch das Sportgericht der Oberliga Baden-Württemberg gegenüber dem SSV Reutlingen festgesetzten Abzug von drei Punkten für die laufende Saison 2018/19 aufgehoben. Die erstinstanzliche Entscheidung war aufgrund von Zuschauervergehen durch Anhänger des SSV Reutlingen beim Auswärtsspiel gegen die TSG Backnang am 25. August erfolgt. Der Verein hatte daraufhin Rechtsmittel eingelegt und vor dem Berufungsgericht der Oberliga Baden-Württemberg eine Aufhebung des Urteils in Bezug auf den Punktabzug erreicht, während es bei der festgesetzten Geldstrafe von 1000 Euro verblieb. Die Kammer kam zu dieser Entscheidung auf Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 8. November. Das Urteil ist rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind nicht gegeben. Eine Erläuterung der Entscheidung folgt, sobald die Urteilsgründe vorliegen. Dies teilte der zuständige Württembergische Fußball-Verband mit.