Rassismus hat auf Sportplätzen nichts zu suchen. Foto: Karmann

Fußball: Vorfälle in Mitteltal und Mötzingen sorgen für Diskussionsstoff. Verband kann nur begrenzt einwirken. 

Fast jeder dunkelhäutige Fußballspieler hat in seiner Laufbahn schon mal Erfahrungen mit Rassismus auf auf dem Platz machen müssen. Oft blieben diese in der Vergangenheit ungeahndet. Doch die Zeiten haben sich geändert. Bei rassistischen Beleidigungen wird schon lange nicht mehr weggeschaut.

Beleidigungen an sich sind schon grundsätzlich strafbar, rassistische Beleidigungen sind besonders schwerwiegend, da ist sich Pascal Murmann von der Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) sicher. Es gehe um nichts Geringeres als die Würde des Menschen.

Im Profifußball wie im Amateurfußball kommt es immer wieder zu Zwischenfällen. Fußball-Nationalverteidiger Antonio Rüdiger bezieht dazu ganz klar Stellung und hat sich für Spielabbrüche nach rassistischen Vorfällen ausgesprochen. "Das Spiel zu stoppen, halte ich für sinnvoll. Würde ich rassistische Beleidigungen von der Tribüne mitbekommen, bin ich der Erste, der rausgeht", so Rüdiger. 

Pascal Murmann von der LADS sagt: "Grundsätzlich gilt: Auf und neben dem Fußballplatz sollte auf jegliche Beleidigungen – zumal auf rassistische – verzichtet werden, selbst wenn die Emotionen mal überkochen. Es liegt in der Verantwortung jeder Fußballspielerin und jedes Fußballspielers, jeder Fußballtrainerin und jedes Fußballtrainers, jedes Fußballvereins, jedes Fußballfans, von der Kreisliga bis zur Bundesliga, zu einem Klima beizutragen, in dem rassistische Beleidigungen keinen Platz haben. Betroffene sollten uneingeschränkten Rückhalt erfahren und Diskriminierungen konsequent sanktioniert werden."

Was ist eine rassistische Beleidigung?

Die Anrede "Neger" ist begrifflich eine eindeutig abwertende Bezeichnung für dunkelhäutige Personen. Lange Zeit wurde "Neger" im deutschsprachigen Raum sowohl rassistisch wie auch neutral verwendet  Doch bereits 2004 empfahl der "Duden": "Die Bezeichnungen Neger, Negerin sollten im öffentlichen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet werden, da sie zunehmend als Diskriminierung empfunden werden."

Und doch fallen rassistische Beleidigungen auch auf Sportplätzen. Vermutlich so geschehen vor kurzem beim Bezirksligaspiel des SV Mitteltal-Obertal gegen den VfR Sulz und in einem anderen Fall beim Kreisliga-Spiel des SV Mötzingen gegen den SV Bondorf im November 2019. Der Württembergische Fußballverband (WFV) bemüht sich um Aufklärung, doch eine genaue Rekonstruktion der Ereignisse ist oft aus Mangel an Beweisen schwer möglich - vor allem wenn der Schiedsrichter die rassistischen Beleidigungen nicht selber hören konnte.  

Welche Strafen kann der Verband aussprechen?

WFV-Pressesprecher Heiner Baumeister erläutert, dass im Fall der vermutlichen rassistischen Beleidigung von Mitteltal - ein Spieler hat wohl gesagt "der Neger da draußen soll ruhig sein" - nur dann ein Sportgerichtsverfahren eingeleitet werde, wenn ein Vereinsmitglied den Vorgang beim WFV anzeige. "Der Nachweis wird dann allenfalls durch eine Anhörung der Betroffenen erbracht werden können. Laut Paragraf 82 der Rechts- und Verfahrensordnung (Diskriminierung durch Spieler) liegt die entsprechende Strafzumessung auf einer Spielsperre des Täters zwischen sechs Wochen und neun Monaten – je nach Schwere des Vergehens", so Baumeister.

Beim Gäu-Derby zwischen dem SV Mötzingen und dem SV Bondorf soll der dunkelhäutige Kapitän der Gäste von Zuschauern unter anderem als "Scheiß-Neger" beleidigt worden sein. Die Spieler des SV Bondorf erklärten sich daraufhin mit ihrem 21-jährigen Mitspieler solidarisch und verließen in der 76. Minute geschlossen den Platz. Die Partie wurde daraufhin beim Stand von 3:1 für den SV Mötzingen abgebrochen.

Das Urteil des Bezirkssportgerichts beinhaltete für den SV Mötzingen eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro und 30 Euro Verfahrenskosten aufgrund sportwidrigen Betragens eines Mötzinger Zuschauers. 

Um die Würde des Menschen geht es und darum, bei solchen Vorfällen nicht wegzuschauen. Rassismus hat auf Sportplätzen keinen Platz. "All jene Beleidigungen, die darauf abzielen, Menschen aufgrund ihrer vermeintlichen ethnischen oder nationalen Herkunft, Sprache oder Religion herabzusetzen, sind rassistische Beleidigungen", sagt Pascal Murmann von der LADS. Diese gelte es in keinster Weise zu tolerieren. 

Info

Personen, die von rassistischer, aber auch von homofeindlicher, sexistischer oder sonstiger Diskriminierung betroffen sind oder diese beobachten, können sich an die Antidiskriminierungsstelle des Landes (LADS) wenden:

Telefon 0711/1233990

E-Mail: beratung@lads.de

Webseite: www.antidiskriminierung-bw.de

Personen, die von rechter, rassistischer oder antisemitischer Gewalt betroffen sind oder Zeugin und Zeuge einer solchen Tat werden, können sich beispielsweise an die Fachstelle LEUCHTLINIE wenden:

Tel. 0711 888 999 33

E-Mail: kontakt@leuchtlinie.de

Webseite: https://www.leuchtlinie.de/