Das Sportgericht hat eine Entscheidung getroffen. Foto: daykung/ Shutterstock

Bezirksliga: Sportgericht trifft Entscheidung zum Spiel SV Mitteltal-Obertal gegen VfR Sulz. Spieler erhält Sperre. 

Nach einer rassistischen Beleidigung beim Bezirksliga-Spiel des SV Mitteltal-Obertal gegen den VfR Sulz Ende August hat das Sportgericht Nördlicher Schwarzwald ein Urteil gefällt.

Bei dem Spiel hatte ein Spieler des SV Mitteltal-Obertal zu einem Zuschauer gesagt: "Der Neger da draußen soll ruhig sein!" Der Sulzer Spielertrainer Philipp Rumpel meldete dies sofort dem Schiedsrichter. Der Unparteiische hatte die Worte jedoch nicht mit eigenen Ohren gehört, weshalb es auch keine Sanktionen gab. Aufgrund der Beleidigung hat das Gericht nun eine Sperrstrafe von sechs Pflichtspielen (Meisterschaft und Pokal) und eine Geldstrafe in Höhe von 60 Euro unter Vereinshaftung des SV Mitteltal-Obertal gemäß verhängt. Die Kosten des Verfahrens, die auf 30 Euro festgesetzt wurden, hat der Spieler unter Vereinshaftung des SV Mitteltal-Obertal zu tragen.

Das Sportgericht teilt bezüglich seiner Entscheidung mit, dass es durch den Schiedsrichter in einem Sonderbericht informiert worden sei. Als Begründung für das Urteil heißt es, die Aussage des Spielers "ist eine Herabwürdigung von Hautfarbe und Herkunft".

Zudem teilt Gericht weiter mit, dass man bei der Mindeststrafe bleibe, da der Spieler Ersttäter sei und der SV Mitteltal-Obertal dem Spieler intern eine Spielsperre auferlegt habe.

Zudem hat das Sportgericht ein weiteres Urteil in dieser Sache getroffen. Gegen den Gegen den VfR Sulz, wird wegen einer Diskriminierung durch Anhänger sowie sportwidriges Betragen eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro verhängt. Die Kosten des Verfahrens, die auf Euro festgesetzt wurden, hat der Verein zu tragen.

Laut der Stellungnahme des SV Mitteltal-Obertal und einem anwesenden Schiedsrichter wurde ab der 20. Spielminute der Spieler des SV Mitteltal-Obertal, der zuvor die rassistische Beleidigung gegen den dunkelhäutigen Zuschauer ausgesprochen hatte, mehrfach von Sulzer Zuschauern mit dem Wort "Nazisau" und "komm raus, nachher bekommst du doch Prügel" diskriminierend beleidigt und bedroht. Erst durch eingreifen der Ordner habe sich die Szene beruhigte. Ein Milderungsgrund sei für das Sportgericht nicht zu erkennen.