Fußball: Neue Informationen seitens des Verbands gibt’s wohl Anfang Mai
Seit dem 12. März 2020 ruht der Spielbetrieb im württembergischen Amateurfußball aufgrund der schwerwiegenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das öffentliche Leben.
Trotz leichter Lockerungen der Beschränkungen in dieser Woche ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, wann tatsächlich wieder Fußball gespielt werden kann. Es gibt derzeit kein Szenario, das alle Beteiligten zufrieden stellen wird, und es wird auch keines geben. Wenn zu den vorab vereinbarten Wettbewerbsbedingungen die Saison 2019/ 2020 nicht zu Ende gespielt werden kann, resultieren daraus zahlreiche rechtliche Fragen. Diese werden derzeit geprüft. Die Verbandsspitze hofft auf Ergebnissen noch im Laufe der Woche.
Auch eine Entscheidung über die Aussetzung des Spielbetriebs bis 15. August oder 1. September wäre zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht. Die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg nennt im Moment den 3. Mai als Datum, bis zu dem es Einschränkungen des öffentlichen Lebens gibt,
Abwarten wollen die Fußball-Verbände außerdem die Beratungen zwischen Bund und Ministerpräsidenten am 30. April, in deren Rahmen eine gemeinsame Position entwickelt werden soll. Erst dann wird Klarheit herrschen, inwieweit das derzeitige Trainings- und Spielverbot in den kommenden Wochen aufrechterhalten wird.
Matthias Schöck, Präsident des Württembergischen Fußballverbands : "Auch vor dem Hintergrund ständig neuer Wasserstandsmeldungen hinsichtlich der Fortführung der Saison sind wir gut beraten, kühlen Kopf zu bewahren und alle möglichen Alternativen auf die wichtigen Kriterien hin intensiv zu prüfen. Wir haben sehr viele Gespräche geführt, Meinungen eingeholt und Szenarien durchgespielt. Ich bin sehr dankbar dafür, dass wir in Baden-Württemberg eine einheitliche Haltung hinsichtlich unserer gemeinsamen Vorgehensweise haben. Uns allen ist bewusst, dass der Fußball eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft spielt, aber im Moment angesichts der gesundheitlichen Herausforderungen in den Hintergrund treten muss."