(gun). Das Berufungsgericht der Fußball-Oberliga hat den Einspruch des SSV Reutlingen

(gun). Das Berufungsgericht der Fußball-Oberliga hat den Einspruch des SSV Reutlingen in Bezug auf den Zuschauer-Ausschluss für das Heimspiel an diesem Samstag (14 Uhr) gegen Rielasingen-Arlen "als unbegründet zurückgewiesen". Damit bleibt es beim Urteil vom 20. Dezember 2019. Damals wurde der SSV zu einem Heimspiel ohne Zuschauer verurteilt, nachdem am 3. November gegen die Stuttgarter Kickers (2:2) Pyrotechnik im Gäste-Fanblock gezündet worden war. Diese Entscheidung hat für eine "Welle der Solidarität" gesorgt. Auf einem Spendenkonto der Reutlinger "Szene E" waren bis Mittwoch schon knapp 7000 Euro eingegangen. Laut Reutlinger Generalanzeiger hätte auch Peter Dreide, der Rielasinger Präsident, 500 Euro gespendet. Zudem können Fans am Samstag die Partie vor dem Reutlinger Stadion per Public Viewing verfolgen. Weiter kommen dann auch "Geisterspieltickets" in den Verkauf.