Die Fußball-EM hat begonnen. Das macht sich erfahrungsgemäß auch im Straßenverkehr bemerkbar. Aber was ist da eigentlich erlaubt?
Endlich rollt der Ball wieder: Für die Deutschen geht es im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft bereits heute ab 21 Uhr mit der Gruppenphase und dem Gegner Schottland los.
Sollte da der erste Sieg eingefahren werden, ist auf den Straßen erfahrungsgemäß mit Autokorsos zu rechnen. Aber, Moment mal, verbietet die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 30 nicht „unnötigen Lärm und unnützes Hin- und Herfahren“? Was ist denn nun beim Jubeln erlaubt? Wir haben beim Polizeipräsidium Konstanz, das auch für den Kreis Rottweil zuständig ist, nachgefragt.
Hupen und Blinken eher kein Problem
„Maßgebend für das Einschreiten der Polizei bei Autokorsos ist der Grad der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs sowie die Schwere der Verstöße“, erklärt Pressesprecherin Nicole Minge dazu. Und kündigt an: „Straftaten und bedeutende Ordnungswidrigkeiten werden wir auch während der Fußball-EM konsequent verfolgen“.
Hupen und Blinken seien in der Mehrzahl der Fälle geringfügige Ordnungswidrigkeiten und würden in diesem Rahmen eher nicht beanstandet werden.
Komme es mit großer Wahrscheinlichkeit zu Autokorsos nach Spielen, werde die Polizei vor Ort sein und das Geschehen beobachten, ordnen und gegebenenfalls eingreifen, sagt Minge. „Grundsätzlich sollen diese aber als Ausdruck der Freude und ’Brauchtumspflege’ geduldet werden“, ergänzt sie.
Große Fahnen sind ein Unfallrisiko
Und wie sieht es mit Accessoires wie Flaggen und Co. an den Autos aus? „Flaggen werden an Fahrzeugen dann nicht beanstandet, wenn durch ihre Anbringung andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dies ist natürlich auch abhängig von der jeweiligen Größe und immer eine Einzelfallentscheidung“, stellt Minge klar.
Grundsätzlich nicht toleriert würden Verhaltensweisen wie das Herauslehnen aus fahrenden Fahrzeugen durch die Seitenfenster, das Stehen in Cabrios und das Schwenken großer Fahnen, da hierdurch ein hohes Unfallrisiko bestehe.