Wer bezahlt die Polizeieinsätze bei Fußballspielen? Foto: dpa

Im Streitfall der Kostenübernahme von Polizeieinsätzen im Fußball ist die Urteilsverkündung für Freitag anberaumt. 

Im Rechtsstreit zwischen der Hansestadt Bremen und der Deutschen Fußball Liga (DFL) wird am Freitag das Urteil verkündet. Nach der Verhandlung am Dienstag vor dem Bundesverwaltungsgericht waren beide Parteien entspannt.

Reinhard Rauball verließ den mondänen Sitzungssaal im Bundesverwaltungsgericht von Leipzig mit entspannter Miene und vorsichtiger Zuversicht. "Wir sind zufrieden, dass wir alle unsere Punkte ansprechen und ausdiskutieren konnten", sagte der Präsident der Deutschen Fußball Liga (DFL) nach der sechsstündigen Verhandlung im Rechtsstreit um die Übernahme von Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Er bekräftigte zudem erneut, dass "für die Wahrung von Sicherheit und Ordnung der Staat verantwortlich ist. Das ist in Stein gemeißelt."

Dreijähriger Rechtsstreit

Ob Rauball mit seiner Auffassung richtig liegt, entscheidet sich am Freitag um 11 Uhr. Dann wird der vorsitzende Richter Wolfgang Bier sein Urteil verkünden und klären, ob die DFL für die Kosten aufkommen muss – oder der Gebührenbescheid der Hansestadt Bremen rechtswidrig ist. "Die rechtsstaatlichen Grundsätze müssen gewahrt werden", forderte Rauball weiter, während der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer meinte: "Es gab keine massive Kritik an dem, was wir gemacht haben. Ich reise am Freitag mit einem guten Gefühl an."

Ausgangspunkt des mittlerweile schon knapp drei Jahre andauernden Rechtsstreits war das Nordderby zwischen dem SV Werder und dem Hamburger SV vom 19. April 2015. Aufgrund der Mehrkosten hatte die Hansestadt Bremen der DFL den ersten von mittlerweile sieben Gebührenbescheiden geschickt. Der Kostenpunkt: 425.718 Euro. Am 25. April 2016 hatte die DFL gegen die erste Rechnung Klage erhoben und mit dem Urteil vom 17. Mai 2017 vom Verwaltungsgericht Bremen recht bekommen. Im Berufungsverfahren am 21. Februar 2018 hob dann aber das Oberverwaltungsgericht Bremen wiederum das erste Urteil auf und wies die Klage der DFL damit ab. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" des Falls wurde die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Das muss bis zur Urteilsverkündung klären, ob es sich bei den in Rechnung gestellten Mehrkosten um eine "abgrenzbare Leistung" oder lediglich eine "Umverteilung der Kosten" handelt.

Mehrere Entscheidungen

Ersteres wäre für das Bremer Vorgehen die Voraussetzung, denn sonst "bestünde die Gefahr, dass immer mehr Aufgaben der polizeilichen Gefahrenabwehr und die entstehenden Kosten auf einzelne Bevorteilte umgelegt werden", sagte Bier. Danach müsste zudem noch geklärt werden, ob der DFL die Gebühr überhaupt zugerechnet werden kann – das wäre nur dann der Fall, wenn sie daraus laut Bier "einen wirtschaftlichen Nutzen und einen Sondervorteil" ziehen könne.

Die Meinungen der beiden Parteien gingen dazu verständlicherweise auseinander. "Der Mehraufwand entsteht nicht durch den Polizeieinsatz im Stadion, sondern in der Stadt. Dort ist die Sicherheit Sache der Polizei, der Veranstalter kann schließlich nicht einfach eine Bürgerwehr aufstellen", argumentierte DFL-Anwalt Bernd Hoefer. In erster Linie hätten also Anwohner oder Ladenbesitzer durch die größere Sicherheit einen Vorteil.

DFL würde Kosten umlegen

Mäurer sah dies hingegen anders und sprach von einem "sehr greifbaren Vorteil" für den Veranstalter. "Wenn wir keine zusätzlichen Beamten einsetzen, bleibt nur die Alternative, das Spiel abzusagen. Das würde für den Verein zum deutlich größeren Schaden führen." Sollte die Hansestadt recht bekommen und die Klage der DFL abgewiesen werden, würde die DFL die Kosten an die betroffenen Vereine weiterleiten. Dies hatte Rauball bereits vor der Verhandlung angekündigt.