Eine mögliche Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um den Vereinen in Württemberg ihre Planungen zu erleichtern. (Symbolfoto) Foto: Eibner

Fußball: Entscheidung gilt für Amateurfußball bis zu den Verbandsligen und auch die Oberliga.

Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat entschieden, den Spielbetrieb im Amateurfußball bis zu den Verbandsligen frühestens am 20. April wieder aufzunehmen.

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Gleiches gilt für den Spielbetrieb in der Oberliga Baden-Württemberg. Die Entscheidung fiel vor dem Hintergrund der Verordnungen der Landesregierung. Eine mögliche Wiederaufnahme werde in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden geprüft und erfolgt mit einer Vorankündigung von mindestens 14 Tagen, um den Vereinen in Württemberg ihre Planungen zu erleichtern, heißt es in der Mitteilung des Verbands. Aufgrund der Verordnung der Landesregierung ist auch der Trainingsbetrieb während dieser Zeit einzustellen. Die am Dienstag gefällte Entscheidung der Uefa, die Europameisterschaft auf 2021 zu verschieben, eröffnet Möglichkeiten für die weiteren Planungen des Spielbetriebs. Dabei werden mögliche Szenarien hinsichtlich der Fortführung der Saison nun intensiv geprüft. "Unsere Optionen reichen derzeit von einer Wiederaufnahme des Spielbetriebs bis hin zum Abbruch der Saison mit allen Konsequenzen", erklärt WFV-Hauptgeschäftsführer Frank Thumm.