Kommunales: Gemeinsames Gewerbegebiet ein Thema in den Bürgergremien / Kapitalumlage geplant

Furtwangen / Gütenbach (hjk). Gemeinsam mit der Stadt Furtwangen hat die Gemeinde Gütenbach das interkommunale Gewerbegebiet Neueck eingerichtet. Dazu wurde ein Zweckverband gegründet, der einen eigenen Wirtschaftsplan führt.

Der Wirtschaftsplan 2019 wurde von beiden Gemeinderatsgremien jetzt genehmigt. Der Zweckverband unterliegt den Vorschriften des Eigenbetriebsrechts, wonach alljährlich ein Wirtschaftsplan vorzulegen ist, gegliedert in Erfolgs- und Vermögensplan. In den beiden Vorjahren wurden die Erschließungsarbeiten durchgeführt, so dass bereits im vergangenen Jahr die ersten Grundstücke veräußert werden konnten. Daher sind im Erfolgsplan für 2019 nur mehr die laufenden Kosten enthalten.

Die wesentlichste Position ist dabei der Schuldendienst, sprich Zinsen für das aufgenommene Darlehen zu Finanzierung des Grunderwerbs und der Erschließung. Auch Gebühreneinnahmen in Höhe von 5000 Euro sind veranschlagt, die der Zweckverband für Wasser und Abwasser veranschlagt. Hierzu müsse der Zweckverband aber noch eine satzungsrechtliche Grundlage schaffen, dazu müsse eine Regelung mit der Gemeinde Gütenbach getroffen werden, so die Bürgervertreter.

Insgesamt umfasst der Erfolgsplan ein Volumen von 20 300 Euro. Der Vermögensplan enthält die Kosten für Regenrückhaltung, Löschwasserversorgung und die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen sowie die planmäßige Tilgung.

Für die Grundstücke gibt es Interessenten, so dass Veräußerungserlöse in Höhe von 700 000 Euro eingeplant sind– womit sich eine außerplanmäßige Tilgung in Höhe von 570 000 Euro ergibt. Dadurch wird sich der Schuldenstand zwar deutlich reduzieren, dennoch ist absehbar, dass die Grundstücke wohl nicht kostendeckend zu vermarkten sein werden. Die Differenz soll durch eine jährliche Kapitalumlage in Höhe von 35 000 Euro in beiden Gemeinden erbracht werden.