Im Bereich des Kammererhäusles auf der Gemarkung Schönenbach kann nun doch gebaut werden. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Außenbereich: Satzung nach einigen Beratungen und hitzigen Diskussionen im Ortschaftsrat verabschiedet

Furtwangen-Schönenbach (sh). Der Furtwanger Gemeinderat verabschiedete nun die Außenbereichssatzung Kammererhäusle auf der Gemarkung Schönenbach.

Nach verschiedenen Beratungen war diese Satzung auch öffentlich ausgelegt worden. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen wurde die Satzung dann in die endgültige Form gebracht. Die 13 Stellungnahmen erbrachten aber keine wesentliche Veränderungen. Mit dem Beschluss des Gemeinderats konnte diese Satzung nun endgültig verabschiedet werden. Ziel ist es, in Schönenbach unweit von der Abzweigung nach Rohrbach bei bestehenden Wohngebäuden eine kleine Fläche hinzu zu nehmen, sodass noch ein weiteres Wohnhaus entstehen kann. Bürgermeister Josef Herdner machte deutlich, dass eine solche Satzung im Außenbereich nur dazu dient, im Rahmen der Baugesetze ohne weitere notwendige Befreiung den Bau einzelner Gebäude zu ermöglichen, auf jeden Fall nicht die Schaffung mehrerer Bauplätze.

Er ging dann auf die Diskussion im Schönenbacher Ortschaftsrat ein, die im Vorfeld dieser Beratungen teilweise ziemlich hitzig war. Auf keinen Fall könne er die von einem Ortschaftsrat geäußerte Kritik, weil eine gewünschte Erweiterung um einige Meter nicht genehmigt wurde, das Landratsamt demonstriere als Baurechtsbehörde seine Macht, nicht unterschreiben. Die Zusammenarbeit mit der Behörde sei gut, und man habe noch immer einen guten Konsens gefunden. Es sei auch einsehbar, dass man das Gelände nicht zu weit ausdehnen sollte.

Ortsvorsteher Hansjörg Hall bat den Gemeinderat, im Sinne des Ortschaftsrats dieser Außenbereichssatzung zuzustimmen und räumte im Blick auf die damalige Diskussion im Ortschaftsrat ein, dass es bei einer solchen Diskussion auch manchmal ein wenig hitzig zugehen kann.