Die Abwasser-Entsorgung im Linachtal ist Thema im Gemeinderat. Hier ein Bild von der Vöhrenbacher Kläranlage, in die auch das Abwasser aus dem Linachtal geleitet werden soll.Foto: Eich Foto: Schwarzwälder Bote

Diskussionsthema: Austausch zwischen Furtwangen und Vöhrenbach beruht auf Gegenseitigkeit

Furtwangen (sh). Beschlossen wurde vom Furtwanger Gemeinderat eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Vöhrenbach über die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Linachtal.

Kürzlich hatte erst der Gemeinderat Vöhrenbach ebenfalls diese Vereinbarung beschlossen. Schon seit langem ist die Abwasser-Entsorgung im Linachtal in der Diskussion, die bisher noch dezentral mit Kleinkläranlagen stattfindet. Aus Sicht der Behörden sollten aber die Anwesen im Linachtal sowohl auf der Furtwanger wie auf der Vöhrenbacher Gemarkung an eine öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen werden. Bei diesen Überlegungen wurde auch geprüft, ob gleichzeitig ein Anschluss des Tales an eine öffentliche Wasserversorgung sinnvoll und notwendig ist. Die beiden Gemeinden haben dies nun gemeinsam für das Linachtal beschlossen.

Die Abwasserentsorgung erfolgt dann über eine Druckentwässerung von der Lettwies bis zur Kohlbrücke und dort der Anschluss an den Sammler der Stadt Vöhrenbach, über den das Abwasser zur Verbandskläranlage Vöhrenbach-Eisenbach geleitet wird.

Die Wasserversorgung wiederum erfolgt von der Gemarkung Furtwangen aus vom Hochbehälter Mäderstal und erschließt dann das ganze Linachtal mit Trinkwasser. In beiden Fällen wird an der Übergabestelle bei der Gemarkungsgrenze das Wasser und Abwasser genau gezählt und der jeweiligen Gemeinde zu den üblichen Sätzen berechnet. Auch der Furtwanger Gemeinderat genehmigte diese Vereinbarung. Zu einer kurzen Diskussion führte dann die Frage, ob man nicht die Stadt Vöhrenbach bei der Herstellung und Pflege der Wasserleitung im oberen Linachtal anteilig beteiligen könne.

Doch es wurde dann deutlich, dass dies ein Austausch auf Gegenseitigkeit ist, ähnliche Überlegungen müsste man sonst auch mit dem Abwasser im unteren Linachtal anstellen. Deutlich wurde auch, dass die entsprechenden Leitungen für Wasser und Abwasser auf der Furtwanger Gemarkung natürlich auch in die Gesamtkalkulation der Eigenbetriebe und damit in die Furtwanger Gebühren einfließen müssen.