Für die Wahl am Sonntag, 14. März, musste die Stadt einiges vorbereiten. Foto: © Ingo Bartussek – adobe.stock.com Foto: Schwarzwälder Bote

Da die Pandemie weiter anhält, ist die bevorstehende Landtagswahl am Sonntag, 14. März, unter Corona-Bedingungen zu organisieren, informiert die Stadtverwaltung Furtwangen.

Furtwangen - Schon im vergangenen November begannen hierzu die Vorbereitungen, und die Stadtverwaltung musste über die Einteilung der Wahlbezirke entscheiden.

Bereits da war davon auszugehen, dass die Pandemie auch zur Landtagswahl noch präsent sein wird. Da man davon ausgeht, dass die Anzahl der Briefwähler steigt, wurde deshalb ein zweiter Briefwahlbezirk vom Landratsamt genehmigt und die bisher gewohnten zwei Wahllokale in der Hauptschule zusammengelegt. Auch war zu berücksichtigen, dass man aufgrund der Pandemie mehr Ersatzpersonen als Wahlhelfer benötigen wird als bisher, falls bereits eingeteilte Wahlhelfer sich in Quarantäne begeben müssen. Auf den Wahlhelferaufruf hat die Stadtverwaltung bereits viele positive Rückmeldungen bekommen und freut sich sehr, dass auch in dieser Zeit das Engagement für das Ehrenamt hoch sei.

Verlegung von Wahllokalen

Selbstverständlich sind auch in den Wahllokalen die Mindestabstände einzuhalten. Deshalb war es erforderlich, bisher gewohnte Wahllokale, in neue Gebäude zu verlegen. So wurde das Wahllokal vom Altenheim St. Cyriak in den Pfarrsaal, das Wahllokal vom Kindergarten St. Martin in den Eigenbetrieb Technische Dienste, das Wahllokal vom Rathaus Neukirch in die Schwarzwaldhalle und das Wahllokal im Dorfgemeinschaftshaus Linach vom unteren Sitzungszimmer in den oberen Saal verlegt.

Repräsentative Wahlstatistik

Für die bevorstehende Landtagswahl wurde durch das Statistische Landesamt der Wahlbezirk 00103 Pfarrsaal nach dem Zufallsprinzip für die repräsentative Wahlstatistik ausgewählt. Das heißt, es wird eine wahlstatistische Auszählung nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppen der Wähler durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind in diesem Wahlbezirk nicht zugelassen. Rechtsrundlage für dieses Verfahren ist das Landtagswahlgesetz. Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird. Allen Wahlberechtigten des ausgewählten Wahlbezirks geht in den nächsten Tagen entsprechendes Infomaterial zu.

Hygienemaßnahmen sind geregelt

Das Land Baden-Württemberg hat in der Corona-Verordnung in der ab 22. Februar gültigen Fassung die Hygienemaßnahmen für Wahlen und Abstimmungen geregelt. Die Stadt Furtwangen wird diese in allen Urnen- und Briefwahllokalen umsetzen und bittet die Bevölkerung um deren Einhaltung sowie um Beachtung der entsprechenden Aushänge.