Windräder: Regierungspräsidium hegt allerdings gegen neues Gutachterbüro keine Bedenken
Werden durch die geplanten Windräder die dort ansässigen Rotmilane beeinträchtigt oder nicht? Um diese Frage stritten sich im vergangenen Jahr Windkraftplaner und Naturschützer. Ein neues Fachgutachten soll Gewissheit bringen. Die Bürgerinitiative "Gegenwind" bezweifelt dagegen die Neutralität des neuen Gutachters.
Furtwangen/Vöhrenbach. Zur Vorgeschichte: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu den beiden geplanten Windparks Linach und Rappeneck musste der Antragsteller der Windräder, also die Siventis Windenergie GmbH, ein Gutachten vorlegen. Es musste untersucht werden, ob die Vogelwelt in den betroffenen Gebieten durch die Windräder deutlich beeinträchtigt werden. Erst wenn dies nicht der Fall ist, wäre eine Genehmigung möglich.
Die Vorberatungen
Allerdings wurden von Seiten der Städte Vöhrenbach und Furtwangen im Jahr 2016 Gegengutachten vorgelegt. Diese ließen vermuten, dass sich die Vor-Ort-Verhältnisse im Jahr 2016 verändert hatten, so dass ein Verbot nicht mehr auszuschließen sei.
Allerdings, so monierte das Landratsamt nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidiums, entsprachen die Gutachten der beiden Städte nicht den vorgeschriebenen Methoden der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Deswegen wurde ein neues Gutachten angeregt, dass diesen Vorgaben entspricht.
Man setzte sich also an den runden Tisch: das Landratsamt, das Regierungspräsidium, die Siventis, Vertreter der Gemeinden, Rechtsanwälte und die Gutachter aller Parteien. Man beschloss die Erstellung eines neues Gutachtens, das auch Brutreviere und Schlafplätze der Vögel dokumentiert und legte die Standards dafür fest. Über eine Ausschreibung sollte ein bisher unbeteiligtes Büro beauftragt werden. Die Kosten dafür muss, wie in solchen Verfahren üblich, die Siventis als Antragstellerin und damit Verursacherin tragen.
Das Landratsamt startete die Ausschreibung, doch ein interessiertes Fachbüro zog sein Angebot wieder zurück. Um dennoch für das Jahr 2017 ein vollständiges Gutachten erstellen zu können, beauftragte die Siventis in Absprache mit den Behörden das Gutachterbüro GÖG aus Stuttgart, das bislang noch nicht beteiligt war.
Kritik von "Gegenwind"
Das rief bei der Bürgerinitiative "Gegenwind" Argwohn hervor. "Allerdings geschieht dies nicht auf der Grundlage der Vereinbarung mit dem Entscheidungsgremium des Landratsamtes Schwarzwald-Baar in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Freiburg vom Oktober 2016" behauptet "Gegenwind" auf ihrer Internetseite. Weiter heißt es dort: "Damit Neutralität herrscht, war vereinbart worden, dass ein weiteres Artenschutzgutachten von Gutachtern angefertigt werden muss, die im Rahmen einer Ausschreibung vom Landratsamt bestimmt wurden." Es stelle sich damit erneut die Frage der Neutralität eines solchen Gutachtens, so "Gegenwind".
Das Regierungspräsidium
Das Regierungspäsidium in Freiburg hat dagegen keine Bedenken gegen die neuen Gutachter. "Die Höhere Naturschutzbehörde am Regierungspräsidium hat keine fachlichen Bedenken in Bezug auf das durch den Vorhabenträger beauftragte Gutachterbüro" teilt Matthias Henrich, stellvertretender Pressesprecher des Regierungspräsidiums auf Anfrage mit. Und weiter heißt es: "Die fachliche Beurteilung wird seitens der Behörden auch im vorliegenden Genehmigungsverfahren, unabhängig von dem gescheiterten Ausschreibungsverfahren, objektiv durchgeführt und neutral bewertet werden. Hierbei wird auch ein Augenmerk auf die Einhaltung der wissenschaftlichen und methodischen Standards und Plausibilität der Daten gelegt."
Weitere Informationen: www.gegenwind-bregtal.de www.goeg.de www.siventis-energie.de