Es geht um 650 Euro an Falschgeld. Foto: © Gina Sanders/Fotolia.com

23-Jähriger kassiert Bewährungsstrafe. Im Darknet aus Neugier Bestellung aufgegeben.

Furtwangen - Wegen Geldfälschung ist ein 23-jähriger Student aus Furtwangen vom Amtsgericht in Villingen zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Nach Ansicht des Richters handelte es sich um einen minderschweren Fall.

Die ganze Sache klingt nach einer Schnaps-Idee – allerdings mit der Folge, dass der junge Mann nach dem Kauf von gefälschtem Geld im Darknet als Angeklagter vor Gericht stand. Der Wirtschaftsinformatik-Student – aus Koblenz stammend – erklärte vor Gericht, wie es zu dieser "dummen Idee" kam, von der er bei seiner Einlassung sprach. "Wir haben in der Uni darüber gesprochen, ob es wirklich möglich ist, so etwas über das Darknet zu bestellen", erklärt der 23-Jährige. Die Clique sei sich einig gewesen, dass es nicht so einfach sei, über die "dunkle Seite des Internets" an Falschgeld zu kommen. Doch es habe geklappt. "Und ich war der Idiot, der es gemacht hat", gesteht der Student vollumfänglich seine Taten ein.

Bei der Suche nach Falschgeld sei er an einen Anbieter aus Österreich gekommen, der schließlich 13 Scheine á 50 Euro nach Furtwangen schickte. Diese schmiss der junge Mann aber wieder gleich weg. Nachdem der Österreicher aufflog, kam die Polizei wohl auf die Fährte des 23-Jährigen. Denn auch der Erwerb wird als Verbrechen angesehen. "Der Staat will seine Währung schützen", erklärte hierzu der Staatsanwalt. Dieser forderte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren. Das sah die Verteidigung als zu hoch gegriffen an, die Tat sei aus Neugier geschehen – sie forderte deshalb eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Richter Christian Bäumler ließ Milde walten und beließ es bei einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten – zudem muss der Student 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Darüber hinaus wurde die Einziehung von 650 Euro – also der Wert des Falschgeldes – angeordnet. "Ich will es bei einem Schuss vor dem Bug bewenden lassen", so Bäumler bei der Urteilsverkündung.