Die Fahrkostenerstattung werde über die Integrationsstelle für Flüchtlinge im Bürgerbüro des Rathauses abgewickelt, teilte Herdner mit. Zuständig dafür ist Bernadette Burt. "Wir machen das so einfach wie möglich", betonte Herdner, bat aber um Verständnis, dass die Erstattung klar dokumentiert werden müsse.
Fritz Funke, Vorsitzender der Bürgerstiftung, erinnerte daran, dass die Schaffung einer Einkaufsmöglichkeit in einem Tafelladen sogar eine der Ursachen für die Gründung der Bürgerstiftung gewesen sei. Die Umsetzung dieses Zieles sei aber schwierig gewesen und habe sich am Ende als unmöglich erwiesen, da die Bürgerstiftung selbst ja kein Verein sei und daher nicht über genügend Helfer für das arbeitsintensive Betreiben eines eigenen Tafelladens vor Ort verfüge. Schließlich habe man die Idee gehabt, die Fahrt zu einem nahegelegenen Tafelladen zu bezahlen. Aufgrund der schlechteren Nahverkehrsanbindung sei St. Georgen, wo sich ebenfalls ein Tafelladen befindet, nicht in Frage gekommen. Der Tafelladen Triberg hat einmal in der Woche geöffnet, und zwar mittwochs von 15 bis 16.30 Uhr. Bedürftige aus Furtwangen müssen allerdings die Fahrtkosten erst einmal auslegen und erhalten diese dann unter Vorlage des Bustickets bei Bernadette Burt im Bürgerbüro diskret zurückerstattet. Sie wird daher extra jeweils am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr vorrangig im Büro präsent sein, so dass die Bustickets gleich am nächsten Tag zurückerstattet werden können. Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt in bar. Die Fahrt nach Triberg und zurück kostet mit dem Tagesticket 6,70 Euro. Ob jemand bedürftig ist, wird übrigens vom Tafeladen selbst überprüft. Wessen Monatseinkommen 1000 Euro nicht übersteigt, ist zum Einkauf im Tafelladen berechtigt. Für Ehepaare sind es 1300 Euro und für jedes Kind werden nochmals 250 Euro angerechnet.
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