Zwischen 70 und 140 Euro pro Quadratmeter sind die bebauten Grundstücke in Furtwangen wert. Das meint zumindest der Gutachterausschuss, der die aktuelle Karte der Bodenrichtwerte für die Stadt und ihre Ortsteile erstellt hat. Foto: Liebau

Kommunales: Stadt stellt Daten online / Ausschuss bewertet Grundstückpreise in Stadtmitte am höchsten

140 Euro pro Quadratmeter für Furtwanger Innenstadtbereiche, 60 Euro für den Linacher Dorfkern: Die Bodenrichtwerte für Furtwangen und seine Ortsteile sind öffentlich einsehbar.

Furtwangen. Seit über anderthalb Jahren arbeitet der gemeinsame Gutachterausschuss für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis an den Bodenrichtwert-Karten seiner Mitgliedsgemeinden. Kaufpreise der Jahre 2019 und 2020 wurden zur Ermittlung der Werte herangezogen sowie Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt. Die ermittelten Werte gelten zum Stichtag 31. Dezember 2020.

Dabei haben die Gutachter für Furtwangen und den Ortsteilen höchst unterschiedliche Preise ermittelt, je nach Lage und Bebauung. Für den Bereich rund um das Furtwanger Rathaus werden beispielsweise Werte von 140 Euro pro Quadratmeter ermittelt, für das Wohngebiet Kussenhof 90 Euro.

Wald mit 50 Cent pro Quadratmeter bewertet

In Neukirch schwanken die Preise zwischen 90 Euro für den Dorfkern und 70 Euro für die untere Hauptstraße, für Schönenbach wurden Werte zwischen 70 und 100 Euro festgesetzt. Bebaute Rohrbacher Quadratmeter sind den Gutachtern durchweg 80 Euro wert. Den geringsten Wert erhielt mit 60 Euro der Linacher Dorfkern.

Landwirtschaftliche Flächen werden in der Regel mit 1,30 Euro pro Quadratmeter bewertet, Wald mit 50 Cent pro Quadratmeter.

Natürlich sind diese Werte nur fiktiv und nicht verbindlich. Beim Verkauf können ganz andere Preise erzielt werden, ganz nach dem marktwirtschaftlichen Prinzip Angebot und Nachfrage. Warum dann dieser Aufwand?

Hintergrund ist die Reform der Grundsteuer. Im April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Steuerermittlung über den Einheitswert für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber habe, so verlangten es die Richter, bis Ende 2019 eine Reform einzuleiten. Entsprechend hat der Bundestag ein Modell beschlossen, bei dem Grundstückswerte, Mietkosten und das Alter der Gebäude herangezogen werden. Die Bundesländer erhielten aber das Recht, Abweichungen vom Bundesrecht zu gehen.

Baden-Württemberg hat dies getan. Gebäude spielen nun für die Steuer-Berechnung keine Rolle mehr, nur noch Grund und Boden zählen. Das macht die Berechnung natürlich deutlich einfacher. Künftig sind somit Bodenrichtwerte und Grundstücksgröße die entscheidenden Faktoren.

Doch die Steuern, die die Hausbesitzer letztendlich zu zahlen haben, hängen noch von zwei weiteren Gründen ab. Die erste ist die so genannte Steuermesszahl, die die Landesregierung festlegt. Das letzte Wort haben dann wie in der Vergangenheit die Kommunen beziehungsweise deren Gemeinderäte. Sie entscheiden über die Höhe des Hebesatzes (also den Multiplikator für die Messzahl) und damit, wie hoch die Grundsteuer schließlich sein wird.

Wer wissen will, wie sein Grundstück bewertet wurde, kann dies auf der Homepage der Stadt (www.furtwangen.de) nachlesen, und zwar unter der Rubrik "Wirtschaft und Stadtentwicklung", dann "Bodenrichtwerte".