Seit Dienstag steht an der Straße Im Untertal in Schönenbach ein "Blitzer". Foto: Reutter Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: Messgerät von Furtwanger Bregstraße nach Schönenbach verlegt / Seit Dienstag in Betrieb

Der neue "Blitzer" steht seit Dienstag in Schönenbach an der Durchfahrtsstraße nach Furtwangen auf Höhe der Abzweigung Rohrbacher Straße und fotografiert Raser.

Furtwangen-Schönenbach. Wobei das Messgerät nicht neu ist, sondern vormals in Furtwangen im Bereich der Bregstraße stand. Dort sorgt nun der Kreisverkehr an der Abzweigung zur Kussenhofstraße dafür, dass zu schnelle Verkehrsteilnehmer ausgebremst werden.

Als neuen Standort für das Messgerät hatte die Furtwanger Stadtverwaltung den jetzigen Platz in Schönenbach vorgeschlagen. Das Landratsamt folgte der Empfehlung. "Dort gelten maximal 50 Stundenkilometer. Und die werden selten eingehalten", informiert Michael Schlageter vom Sachbereich Bürger- und zentraler Service der Stadt Furtwangen über die Hintergründe der Entscheidung. Da Furtwangen keine untere Verkehrsbehörde sei, flössen die Einnahmen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht in die Stadtkasse, sondern kämen dem Landratsamt zugute, erklärt Schlageter.

Und diese Einnahmen sind erheblich, zumindest als der Blitzer noch im Bereich der Bregstraße stand. Wie vom Landratsamt zu erfahren ist, war das Messgerät dort von Dezember 2016 bis Juni diesen Jahres im Einsatz. In dieser Zeit wurden laut Pressesprecherin Kristina Diffring rund 340 000 Euro an Buß- und Verwarngeldern eingenommen. Dagegen nehmen sich die Kosten für die Verlegung des Messgerätes nach Schönenbach mit 21 000 Euro vergleichsweise gering aus.

Die Zahl der Blitzer im oberen Bregtal ist mit der neuerlichen Installation gewachsen. Bereits im September vergangenen Jahres wurde am Ortsausgang von Vöhrenbach in Richtung Schönenbach ein Messgerät aufgestellt. Für Ärger bei den Autofahrern sorgte der dortige Standort fast unmittelbar nach dem Ortsschild, von Schönenbach kommend. Nach lediglich 70 Metern steht schon der Blitzer. Das Landratsamt argumentierte, das sei legal, es gebe keinen vorgeschriebenen Mindestabstand zum Ortsschild. Sinnvoll sei der Standort wegen der Kreuzungssituation und der Bushaltestelle und angesichts der dort gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitungen.