Furtwangen erhält eine Katzenschutzverordnung. Dies beschloss der Gemeinderat mit einstimmigem Votum und ohne weitere Diskussion. Sie tritt am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft.
Damit soll einer unregulierten Vermehrung der Tiere Einhalt geboten werden.
Was regelt eigentlich die Katzenschutzverordnung? Sie bezieht sich auf das Tierschutzgesetz und dient dem Schutz von freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden. Und sie verpflichtet ganz konkret den Halter, sein Tier kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Auf Verlangen der Stadt muss ein Nachweis darüber vorgelegt werden.
Die Verwaltung kann dies alles unter bestimmten Bedingungen auch selbst veranlassen – auf Kosten des Halters.
Bürgermeister Herdner berichtet von seinem Besuch des Kreistierheims
Bürgermeister Josef Herdner berichtete jüngst im Gemeinderat von seinem Besuch des Kreistierheims in Donaueschingen. Man sei dort „am Anschlag“ und habe kaum mehr freie Kapazitäten zur Unterbringung weiterer Tiere, informierte er.
Es bestehe kreisweit Einigkeit darüber, dass das Kreistierheim dringend „zukunftsfähig aufgestellt“ werden müsse – auch und besonders in finanzieller Hinsicht, denn letztendlich falle Nichthandeln auf die unterste politische Ebene – die Kommunen – zurück.
Diese würden schon heute über die Kreisumlage an den dortigen Kosten beteiligt.