Mit ihren starken Pumpen ist die Feuerwehr in der Lage, einen Keller oder wie hier eine Tiefgarage auszupumpen. Bei Hochwasser ist das in der Regel für die Hausbesitzer kostenlos. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder Bote

Feuerwehr: Rat genehmigt neue Satzung

Furtwangen. Wenn die Feuerwehr im Notfall ausrückt, dann ist die Hilfe für die Opfer und Geschädigten in der Regel unentgeltlich. Doch es gibt auch eine Reihe von Ausnahmen. Wer nämlich grob fahrlässig oder gar vorsätzlich einen Schaden verursacht wird ebenso zur Kasse gebeten wie der Fahrzeughalter oder dessen Versicherung nach einem Unfall oder wenn Sonderlöschmittel bei einem Brand in einem Industriebetrieb benötigt werden.

Näheres regelt eine städtische Satzung, die jetzt überarbeitet und neu beschlossen wurde. Grund ist die Änderung des Feuerwehrgesetzes.

In der städtischen Satzung ist vor allem auch geregelt, wie die ehrenamtlichen Feuerwehrmitglieder im Einsatzfall entschädigt werden. Das Gesetz eröffnet die Möglichkeit, Auslagen und Verdienstausfall entweder in tatsächlicher Höhe zu ersetzen (Spitzabrechnung) oder mittels Durchschnittssätzen (Pauschalierung) vorzugehen.     "Die Entschädigung nach tatsächlichem Verdienstausfall wird von der Stadt Furtwangen als gerechter angesehen", so Kämmerer Franz Kleiser. Die Stadtverwaltung schlug deshalb vor, wie bisher nach tatsächlichem Lohnausfall zu entschädigen. Selbstständige, Handwerker, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige erhalten nur den tatsächliche Verdienstausfall ersetzt.

Stadtrat Ulrich Mescheder (UL) wollte wissen, wie die Stadt bei Unwettern reagiere, ob sie bei einem Feuerwehreinsatz eine Rechnung ausstelle. "Ist das dann höhere Gewalt?", fragte Mescheder.

"Bei richtigem Hochwasser haben wir noch nie eine Rechnung geschrieben", erklärte Kleiser. Allerdings gab es auch Ausnahmen. So berichtete er von einzelnen Fällen, in denen Hausbesitzer dennoch zur Kasse gebeten wurden, wenn der Einsatz vermeidbar gewesen wäre. Wenn immer wieder der gleiche Keller voll laufe, obwohl das im Folgefall mit entsprechenden Baumaßnahmen hätte vermieden werden können, verlange die Stadt dann auch einen Kostenersatz.