Zusammenbruch nach Apfelschorle: In Furtwangen ermittelt die Polizei nach solch einem Fall. (Symbolfoto) Foto: SBH/ Shutterstock

Konsum von Softdrink hat für jungen Mann gravierende Folgen. Toxikologische Untersuchung angeordnet.

Furtwangen - Ins Krankenhaus eingeliefert werden musste ein 21-jähriger Außendienstmitarbeiter einer Furtwanger Firma nach dem Genuss eines angeblichen Apfelsaftschorle. Die Kripo ermittel gegen einen 62-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Der 21-jähriger Außendienstmitarbeiter weilte in den Abendstunden des vergangenen Dienstags zu einem Kundengespräch in einem Haushalt in der Friedrichstraße. Nach den polizeilichen Ermittlungen soll ihm der 62-jährige Wohnungsinhaber im Zuge des Kundengesprächs eine Flasche "Apfelsaftschorle" angeboten haben. Offensichtlich habe der 21-Jährige nach einigen Schlucken bemerkt, dass etwas mit dem Getränk nicht stimme, erläuterte Michael Aschenbrenner, Sprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen auf Anfrage unserer Zeitung. Nach weitergehenden Ermittlungen der Kriminalpolizei sei es dem 21-Jährigen übel geworden, und er habe sich erbrechen müssen. Der junge Mann verließ die Wohnung. Auf der Straße angelangt, brach der Außendienstmitarbeiter zusammen. Nach notärztlicher Versorgung sei der 21-Jährige im Krankenhaus in ein künstlichen Koma versetzt worden.

Erste Ermittlungen des Polizeipostens Furtwangen hätten ergeben, dass der 62-jährige Wohnungsinhaber die Flasche vor etwa zwei Monaten im Stadtgarten gefunden und diese mit nach Hause genommen haben soll, erläuterte Michael Aschenbrenner weiter. An der Flasche habe sich ein entsprechendes Etikett für Apfelsaftschorle befunden. Es sei von außen nicht ersichtlich gewesen, dass der Inhalt der Flasche nicht dem Etikettenaufdruck entsprochen habe.

Was sich tatsächlich in der Flasche befand, sei allerdings noch unklar, erläuterte Michael Aschenbrenner weiter. Eine toxikologische Untersuchung der restlichen, sichergestellten Flüssigkeit erfolge beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg in Stuttgart. Michael Aschenbrenner rechnet nicht vor Anfang nächster Woche mit einem Ergebnis.

Gegen den 62-Jährigen werde nach derzeitigem Ermittlungsstand wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt, so Michael Aschenbrenner. Die Staatsanwaltschaft sei über den Vorfall bereits informiert worden. Die Kriminalpolizei gehe derzeit nicht von einem Vorsatz des 62-Jährigen aus.

Dass jemand gefüllte Getränkeflaschen im öffentlichen Raum einsammele und bei sich zu Hause lagere, um sie später seinen Gästen anzubieten – dies sei ihm in seiner langen Polizeilaufbahn bislang noch nicht untergekommen, so Michael Aschenbrenner. Warum der 62-Jährige überhaupt die Flasche eingesammelt habe, gebe der Polizei derzeit noch Rätsel auf.