Im Röderweg traten bei Starkregen immer wieder Probleme auf. Inzwischen wurde dort ein unterirdisches Regenrückhaltebecken gebaut. Foto: Tom Jacob

Um die Bewohner von Ichenheim künftig besser vor Überflutungen durch Starkregen und einem Überstau zu schützen, wird die Gemeinde in den nächsten 20 Jahren viel Geld ausgeben müssen – falls der Gemeinderat entsprechende Beschlüsse fasst.

In der Ortschaftsratssitzung im Ichenheimer Rathaus stellte Michael Siggelkow vom gleichnamigen Ingenieurbüro aus Offenburg den Generalentwässerungsplan vor. Die Kosten für das darin enthaltene Sanierungskonzept schätzte er auf fünf Millionen Euro. Der Ortschaftsrat beschloss einstimmig, den Gemeinderat vorzuschlagen, beim Landratsamt einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zu stellen.

 

Das Problem ist nicht neu und wird durch den Klimawandel künftig eher zunehmen: Kurze, heftige Regengüsse, die die örtliche Kanalisation in dem aktuellen Ausbauzustand an einigen Stellen überlasten, so dass es zu Überflutungen von Kellern und Straßenflächen kommt. Schon in den Jahren 2000 und 2001 hatte die Gemeinde das Offenburger Ingenieurbüro Siggelkow beauftragt, einen Generalentwässerungsplan für die fünf Neurieder Ortsteile zu erstellen. Damals zeigte sich, dass der Planungsaufwand und somit die Kosten weit höher sein würden, als ursprünglich angenommen und so wurden damals die Ergebnisse der Grundlagenermittlung und hydraulische Bestandsrechnung zwar dem Gemeinderat vorgestellt, die Arbeiten aber eingestellt.

Besonders im Bereich Röderweg kam es zu Überflutungen

Da es in den folgenden Jahren bei Starkregen immer wieder zu Überflutungen kam – besonders betroffen waren beispielsweise in Ichenheim der Röderweg und die Schopfheimer Straße – wurden bislang punktuell vier Rückhaltebecken im Ort gebaut. Das Landratsamt will aber solche Einzellösungen künftig ohne einen Generalentwässerungsplan nicht mehr genehmigen. Außerdem ist die wasserrechtliche Erlaubnis zur Ableitung des anfallenden Regenwassers aus dem Kanalnetz in Ichenheim seit einiger Zeit abgelaufen. Eine neue wasserrechtliche Erlaubnis kann vom Landratsamt nur erteilt werden, wenn ein Generalentwässerungsplan vorliegt.

Deshalb wurde das Ingenieurbüro mit der Erstellung eines Generalentwässerungsplanes für die fünf Ortsteile beauftragt. Siggelkow stellte die Berechnungen anhand eines zwei- und dreijährlichen Regenereignisses sowie die Angaben der Bürger zum Versiegelungsgrad ihrer Grundstücke und dann das Sanierungskonzept vor. Ichenheim hat ein Trennsystem für Schmutz- und Regenwasser, aber alles Regenwasser wird in den Anwendergraben geleitet. Um das Abwassernetz im Ort zu optimieren, könnten die Abflussrohre erweitert werden, wozu jedoch die Straßen aufgerissen werden müssten. Billiger käme der Bau von Regenrückhaltebecken, erläuterte Siggelkow. Er zeigte detailliert einige Problemzonen im Ort auf, wie beispielsweise in der Heerstraße, wo das Gefälle zu niedrig ist und es deshalb zu Überstau kommen kann.

Ein Puffergraben soll errichtet werden

Das von ihm vorgestellt Sanierungskonzept sieht unter anderem vor, im geplanten Gewerbegebiet an der Nordtangente beim Straßenbau einen Puffergraben einzurichten, der wie ein Bypass für die Ableitung des Regenwassers dienen und draußen vor dem Dorf wieder mit dem Anwendergraben vereint werden soll. Unter anderem in der Adlerstraße und in der Hauptstraße soll der vorhandene Kanal aufgeweitet, das heißt größer dimensionierte Rohre verlegt werden. Auf diese Weise will man künftig einen Überstau bei Starkregen vermeiden. Solche Maßnahmen sollen dann aber jeweils einzeln in den nächsten 20 Jahren vom Gemeinderat beschlossen werden, betonte Siggelkow. Er machte auch deutlich, dass die Gemeinde dafür verantwortlich ist, dass den Einwohnern kein Schaden durch Starkregen entsteht.

Info – Eigene Beobachtungen

Die Ortschaftsräte ergänzten die Ausführungen des Ingenieurs mit eigenen Beobachtungen, und stellten die Notwendigkeit eines Generalentwässerungsplanes nicht in Frage, so dass dem Vorschlag der Verwaltung mit dem Vorschlag an den Gemeinderat, einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für Plan zu stellen, beschlossen wurde.