Am Landgericht Rottweil wird gegen einen 38-Jährigen verhandelt, der eine junge Frau massiv sexuell missbraucht haben soll. In einem Fall verhinderte die Ehefrau wohl Schlimmeres.
Mit Drohungen gegen ihre Familie und einer Pistole soll ein 38-Jähriger über anderthalb Jahre eine 21-Jährige zu sexuellen Handlungen gezwungen haben, ihr dabei sogar lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt haben.
Begonnen habe alles, so die Anklage, bei einer Familienfeier im August 2022 in Oberndorf. Die junge Frau sei die Freundin eines Cousins gewesen, habe ihm wohl von einer Beinahe-Vergewaltigung erzählt, unter der sie noch immer leide. Darauf habe der Angeklagte ihr „eine Therapie“ angeboten.
Diese bestand zunächst wohl darin, dass er sie aufforderte, sich selbst in Unterwäsche zu fotografieren. Die junge Frau habe sich laut Staatsanwaltschaft aber geweigert, das zu tun. Daraufhin sei er in ihren Heimatort gefahren, habe sie abgeholt und bedroht, um sie gefügig zu machen. Dafür habe er eine Pistole benutzt, die er zunächst nur offengelegt, später aber die junge Frau damit bedroht habe.
Mit der Peitsche geschlagen – Frau schreitet ein
Einige Zeit danach soll er die junge Frau in einem Hotel in Coburg zum Oralverkehr gezwungen haben. Weil sie sich wehrte, habe er sie geschlagen. Schließlich brachte der Mann sie offenbar dazu, bei ihm in Oberndorf einzuziehen – in das Haus, in dem er mit seiner Ehefrau lebte.
Die Misshandlungen wurden wohl immer brutaler. So habe der 38-Jährige die junge Frau immer wieder mit einer Peitsche geschlagen, bis seine Frau sich beschwerte, dass ihr das zu laut sei. Die Ehefrau war es laut Anklage auch, die die 21-Jährige ins Krankenhaus fuhr, nachdem ihr Mann sie so schwer vergewaltigt hatte, dass es zu inneren Blutungen gekommen sei. Wäre sie nicht so schnell in der Klinik versorgt worden, hätte sie an den Verletzungen sterben können, betonte der Staatsanwalt.
Offene Wunden erlitten
Starke Schmerzen habe er der jungen Frau zugefügt, weil er dazu Lust gehabt habe, mit seiner Hand, aber auch mit Gegenständen. Durch die Schläge habe sie teilweise offene Wunden erlitten, durch die Vergewaltigungen weitere innere Verletzungen.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft beschreibt immer brutalere Misshandlungen und weitere Versuche, sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen, als sie wieder zurück in ihre Heimatgemeinde gegangen war. Hier verweigerte sich die 21-Jährige teilweise: Sie sollte sich nackt in der Öffentlichkeit filmen, was sie wohl nicht tat.
Manchen Forderungen kam sie offenbar nach, aus Angst, wie der Staatsanwalt betonte: Es sei zu erniedrigenden Handlungen, dann wieder Oral- oder Analverkehr mit dem 38-Jährigen gekommen – gegen ihren erkennbaren Willen. Besonders schwere Vergewaltigung, Nötigung, Körperverletzung: Insgesamt 20 Fälle listet die Anklageschrift auf.
Die junge Frau begleitet den Prozess als Nebenklägerin. Möglicherweise wird ab dem zweiten Prozesstag, 18. Juli, die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um sie zu schützen. Unklar ist auch noch, wie viele Zeugen gehört werden, da sie erst nach dem Prozessauftakt geladen wurden.
Fest steht, dass ein psychiatrischer Gutachter und ein Rechtsmediziner den Prozess begleiten werden. Und nach derzeitigem Stand das Urteil am 26. August fallen wird.