Das Landgericht Freiburg hat einen 83-Jährigen zu einer Haftstraße von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Mann hatte über Jahre seine beiden Urenkelinnen sexuell missbraucht.
Verhandelt wurde vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Freiburg. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 83-Jährige zwischen 2016 und 2023 seine Urenkelinnen, die zum Tatzeitpunkt zwischen zwei und 13 Jahren alt waren, regelmäßig sexuell missbraucht hat. Der Mann habe vielfach sexuelle Handlungen an den Mädchen ausgeführt, davon Aufnahmen gemacht und die Mädchen mit einer versteckten Kamera nackt gefilmt.
Der an Tremor leidende Angeklagte hat laut Gericht die Mädchen in mindestens 108 Fällen sexuell missbraucht. Der 83-Jährige war bis zur Verhandlung strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und hatte auf seine Urenkelinnen häufiger aufgepasst. Vor Gericht hatte sich der Mann zu den Vorwürfen nicht geäußert. Allerdings waren seine Angaben gegenüber dem medizinischen Sachverständigen, einem Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Geriatrie, widersprüchlich.
83-Jähriger sprach von "versautem Kind"
Diesem gegenüber hatte der Angeklagte zunächst behauptet, er könne seine Urenkelinnen „niemals so anfassen“, wie sie ihm vorwürfen, die Vorwürfe seien „absurd und lächerlich.“ Allerdings hatte er im Gespräch mit dem Sachverständigen auch behauptet, eine seiner Enkelinnen sei „ein versautes Kind“ und „schon immer scharf auf ihn gewesen“.
Der Sachverständige berichtete davon, dass der Angeklagte ihm gegenüber angegeben hatte, seine Urenkelinnen mehrfach dabei beobachtet zu haben, wie diese sich selbst sexuell befriedigt haben sollen. „Im Spaß“ habe er eines der Mädchen aufgefordert, ihm „ihre Brüste zu zeigen“, ein anderes mal habe er „ihre Schnecke“ aus Versehen berührt.
In seiner Beurteilung war der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen, er sehe bei dem Mann keine sexuelle Präferenzstörung, dieser sei nicht pädophil. Bis zum Tod seiner Ehefrau im Jahr 2007 habe das Ehepaar ein intaktes Sexualleben gehabt. Danach habe der Angeklagte Pornografie konsumiert. Gegenüber dem Sachverständigen hatte der Angeklagte angegeben, wegen des starken Zitterns seiner Hände nicht in der Lage zu sein, sich selbst zu befriedigen.
Eines der Opfer hatte sich einer Freundin offenbart, was später zur Anzeige geführt hatte. Das Urteil berücksichtigt, dass die Mädchen die ihrem Uropa vorgeworfenen Taten detailliert schildern konnten. Auf dem PC des Angeklagten sei belastendes Bildmaterial gefunden und ausgewertet worden – neben Nacktfotos und Nahaufnahmen soll ein Video einen sexuellen Übergriff zeigen.