Eine DNA-Probe wurde einem Angeklagten zum Verhängnis. (Symbolbild) Foto: Stefan Sauer/dpa

Zwei Männer saßen auf der Anklagebank, weil sie einen damals 58-Jährigen in Wildberg krankenhausreif geschlagen haben sollen. Nun ist das Urteil gefallen.

Zwei heute 34-Jährige waren am Amtsgericht Nagold angeklagt, weil sie im September 2020 einen heute 63-Jährigen im Raum Wildberg brutal zusammengeschlagen haben sollen. Der Mann habe sich am Mopedlärm am späten Abend gestört. Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen: Wort- und Konzentrationsstörungen, einer anhaltenden Sehschwäche auf dem linken Auge sowie psychischer Belastung. Besonders die Aussage der Ehefrau des Opfers als Augenzeugin spielte im Prozess eine Rolle.

 

Einer der Angeklagten wurde freigesprochen. Ihm konnte nicht einmal nachgewiesen werden, dass er am fraglichen Tag vor Ort war. Die Staatsanwältin erklärte in ihrem Plädoyer, sie könne nicht guten Gewinns sagen, dass er der Schuldige sei. Auch sein Rechtsanwalt forderte Freispruch.

Nebenklage-Vertretung sieht Beweislage anders

Die Anwältin des Opfers sah die Sache anders. Immerhin habe die Ehefrau den Mann „von Anfang an“ erkannt und war sich auch zu „100 Prozent sicher“. Während das Opfer quasi überall Täter gesehen habe, habe die Zeugin nur zwei beschuldigt – es gehe also nicht nur darum, irgendjemanden zu verurteilen. Der Mann wurde schlussendlich freigesprochen.

Bei seinem Mitangeklagten sah die Beweislage hingegen ganz anders aus. Am T-Shirt des Opfers wurden DNA-Spuren gefunden, wohl aus Halbabrieb. Es handelt sich um eine „Mischspur“, das heißt, sie wurde von mehreren Personen verursacht. 15 von 16 Merkmalen seien in Bezug auf den Angeklagten erfüllt, meinte die Sachverständige. Das fehlende Merkmal könne auch daher rühren, dass die Probe zu gering gewesen sei. Statistisch betrachtet könne diese Spur nur von vier Personen in Deutschland verursacht werden – einer davon der Angeklagte. Restzweifel könne sie aber nicht ausschließen.

Die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklagevertretung sahen besonders deshalb die Schuld als erwiesen. Opfer und Angeklagter hatten vorher nie miteinander zu tun gehabt. Außerdem sagte die Ehefrau im Zeugenstand aus, den Mann erkannt zu haben. „Ein paar Zufälle zu viel“, meinte die Staatsanwältin. Sie forderte ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung sowie eine Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld.

Der Verteidiger forderte hingegen Freispruch. Auch er sah den genauen Ablauf als nicht erwiesen an. Das Opfer wollte den Vornamen seines Mandanten bei der Tat gehört haben, habe sich aber nicht endgültig festgelegt. Die Ehefrau, „konnte den Täter nicht beschreiben“ und habe seinen Mandanten nicht auf dem Lichtbild erkannt. Dabei hatte die Frau im Zeugenstand gesagt, dass sie Schwierigkeiten mit Bildern habe, aber nicht mit Personen in natura.

„Es sind zu viele Unsicherheiten“

Die DNA-Spuren könnten nicht zweifelsfrei seinem Mandanten zugeordnet werden, erklärte er. Auch auf die Seltenheit „kommt es überhaupt nicht an“, betonte er mit Verweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. „Es sind viel zu viele Unsicherheiten“, meinte er. So lasse sich nicht ausschließen, dass der wahre Täter die DNA seines Mandanten an sich gehabt und so übertragen hätte. Auch habe die Expertin einen Zufall nicht ausgeschlossen: Die Merkmale seien immerhin mehrfach in der Bevölkerung vertreten.

Richter Link sah die DNA-Spuren hingegen als beweiskräftig an. Diese wurden auch dort gefunden, wo man sie vermuten würde, wenn der Angeklagte das Opfer von hinten festgehalten hat: an Ärmel und Rücken. Der Mann wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und muss 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil hätte weitaus höher ausfallen können, allerdings liege eine „rechtsstaatswidrige Verzögerung“ des Prozesses vor, was das Strafmaß mildert.