Bis zum 19. Januar 2026 müssen Führerscheine, die in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellt wurden, umgetauscht werden, informiert das Landratsamt Zollernalbkreis.
Für Personen, deren Führerscheine in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, endet am 19. Januar 2026 die Frist, bis zu der sie ihren Führerschein umgetauscht haben müssen. Daran erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis, teilt die Pressestelle schriftlich mit.
Ebenso haben Personen mit Papierkarten-Führerschein – deren Frist bereits abgelaufen ist – weiter die Möglichkeit, diesen in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umzutauschen. Lediglich Führerscheine von Personen mit Geburtsjahr vor 1953 sind – unabhängig vom Ausstellungsjahr – noch nicht zum Umtausch verpflichtet.
Bei Polizeikontrolle mit „altem“ Führerschein kann ein Verwarnungsgeld drohen
„Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber müssen inzwischen einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein mit sich führen“, erklärt Christoph Foth, Leiter des Ordnungsamts Zollernalbkreis. Wer seinen Führerschein nicht zeitig umgetauscht hat und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, den Umtausch frühzeitig ins Auge zu fassen. Für den persönlichen Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: ein aktuelles biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein.
Auch Führerscheine für Lkw und Bus sollten zeitig verlängert werden
Es wird empfohlen, den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Den Antrag sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen sind Online unter www.zollernalbkreis.de/fahrerlaubnisse zu finden.
Der Umtausch kostet derzeit 25,30 Euro; bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen 38,80 Euro. Die Bitte um eine rechtzeitige Antragstellung gilt ebenso für Inhaber befristeter Fahrerlaubnisse der C/D Klassen – also Lkw und Bus. Diese können bereits sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse die Verlängerung in die Wege leiten.