Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss bis spätestens 19. Januar 2024 seinen Papier-Führerschein umgetauscht haben. Foto: Landratsamt Rottweil/Schmider

Die alten Papierführerscheine verlieren aufgrund eines EU-Gesetzes ihre Gültigkeit. Am 19. Januar 2024 ist es soweit.

Wer zwischen 1965 bis 1970 geboren ist und noch einen Papierführerschein besitzt, sollte jetzt aktiv werden: Der „Lappen“ muss umgetauscht werden – und zwar spätestens bis zum 19. Januar 2024.

 

Es gibt keine Wahl

Eine Wahl haben die Führerscheininhaber nicht. Der Umtausch ist in der 3. EU-Führerscheinrichtlinie festgeschrieben. Ziel ist es, alle Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Dabei spielt es am Ende keine Rolle, ob der Führerschein noch in grauer oder rosa Pappe daherkommt oder bereits als unbefristete Plastikkarte. Wer nicht umtauscht und erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld.

Für die Umtauschaktion hat der Gesetzgeber mehrere Jahre veranschlagt. Als nächstes sind die Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheines der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe. Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rottweil bittet die betreffenden Personen, den Antrag zum Umtausch frühzeitig zu stellen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Antrag auf der Homepage abrufen

Wer seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Rottweil hat, kann den Antrag bei der Gemeinde oder im Rathaus des Wohnorts stellen oder ihn alternativ per Post an die Führerscheinstelle des Landratsamtes versenden.

Der Antrag kann bequem auf der Homepage des Landratsamtes unter landkreis-rottweil/umtausch.de aufgerufen werden. Einfach ausfüllen und der zuständigen Stelle übersenden – mit einem aktuellen biometrischen Passbild, einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses sowie einer Kopie des aktuellen Führerscheins.

Der neue Führerschein kann dann bei der jeweils zuständigen Gemeinde beziehungsweise für Bürger der Stadt Rottweil bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes abgeholt werden. Der alte Originalführerschein muss bei der Abholung vorgelegt werden.

Bei Antrag über Gemeinde fallen höhere Kosten an

Die Kosten für den Umtausch und das neue Dokument belaufen sich auf 25,30 Euro – bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen werden 38,80 Euro fällig. Bei einem Antrag über die Gemeinde können weitere 5,10 Euro Bearbeitungsgebühr fällig werden.

Und wie geht es die nächsten Jahre weiter? Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 oder später umgetauscht sein. Ab 2025 beginnt der Umtausch der unbefristeten Kartenführerscheine. Damit die Umtauschaktion möglichst reibungslos funktioniert, bittet die Führerscheinstelle des Landkreises Rottweil, den Umtauschantrag frühestens ein Jahr vor der Frist zu stellen.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage: https://www.landkreis-rottweil.de/de/kontakt/gesicherteKommunikation