Einige Wahlplakate wurden am Ortsausgang bei Schuttern abgerissen. Foto: Bohnert-Seidel

Wahl: Ortschaftsrat Jürgen Silberer geht von Jugendstreich aus

Schuttern - Seit einigen Wochen hängen Wahlplakate unterschiedlicher Parteien in den Gemeindegebieten.

Am Sonntag dem 26. September ist Bundestagswahl. Kaum hängen die Plakate folgen vereinzelt Schmierereien oder Zerstörungen – so geschehen jedenfalls in Schuttern. Dort sind Wahlplakate von Kandidaten für die Bundestagswahl am Ortseingang von Friesenheim nach Schuttern folgend abgerissen und zerstört worden.

Einen Reim auf die Zerstörung lasse sich nicht machen. "Eigentlich hingen die Wahlplakate ganz schön weit oben", stellte Jürgen Silberer (CDU), Mitglied im Ortschaftsrat in Schuttern, gegenüber der Lahrer Zeitung fest. In Schuttern hat er das Plakat für den Bundestagskandidaten Yannick Bury am Laternenpfahl aufgehängt. Für die Aufhängung habe er eine Leiter benötigt. Jetzt liegt es abgerissen im Graben.

"Wahrscheinlich handelt es sich um einen Jugendstreich", vermutet Silberer. Auf der gegenüberliegenden Seite liegt auch das Wahlplakat der Grüne-Kandidatin Heike Dorow auf dem Gehweg. "Da muss sich jemand ganz schön angestrengt haben", so Silberer. Mit der Zerstörung will er sich nicht zufrieden geben. "Hänge ich eben wieder ein neues Plakat auf", so Silberer. Die Täter in Schuttern sind unbekannt. Silberer hofft auf Ruhe bis zur Bundestagswahl für alle Parteien.

Das Abreißen, Zerstören oder Verunstalten von Plakaten ist kein Kavaliersdelikt. Nach Paragraf 303 Absatz 1 des Strafgesetzbuches gilt das Abreißen und Zerstören von Wahlplakaten als Straftat: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, erhält eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe. Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. Der Versuch ist strafbar.