Die Baulücke "Im Weiertsfeld II" in Friesenheim soll geschlossen werden. Einzelhandel ist vom­ Regionalverband Südlicher Oberrhein dort aber nicht gewünscht. Foto: Bohnert-Seidel Foto: Lahrer Zeitung

Gemeinderat: Bebauungsplan "Im Weiertsfeld II" wird geändert

Friesenheim (cbs). Die erste Änderung zum Bebauungsplan "Im Weiertsfeld II" geht nun erneut in die Offenlage. Ein Einwand zur ersten Bebauungsplanänderung liegt von Seiten des Regionalverbands Südlicher Oberrhein vor. Dieser habe die Gemeinde darum gebeten, die Ansiedlung von Einzelhandel auszuschließen. Eine Ausnahme bleibe jedoch das ansässige Küchenstudio. Dieses habe Bestandsschutz, führte Bauamtsleiter Markus Reinbold in der jüngsten Ratssitzung aus. Der Geltungsbereich für die Bebauungsplanänderung umfasst 11 439 Quadratmeter. Verkauft wurde bereits ein Grundstück mit 1700 Quadratmetern Fläche.

Charlotte Schubnell (CDU) freut sich auf "die Schließung einer Zahnlücke". Damit gemeint ist das seit 16 Jahren unbebaute Grundstück zwischen Arztpraxis Elsäßer-Reinhardt und Fitnessstudio. In dieser Baulücke will sich ein drittes Gewerbe neben Fitnessstudio und Mussler Küchen niederlassen. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hält es für geboten, Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres räumlichen und funktionalen Zusammenhangs negative Auswirkungen erwarten ließen, auszuschließen. Damit sollen mögliche negative Auswirkungen auf den örtlichen Einzelhandel vermieden werden. Ohne einen Ausschluss wären Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern allgemein zulässig.

Seit 20 Jahren ist der Bebauungsplan "Im Weiertsfeld II" rechtskräftig. Die drei Baugrundstücke mit Mussler-Küchen, Fitnessstudio "Active 30 plus" und der dritten verbliebenen freien Fläche sind als Sondergebiet ausgewiesen. Damit der Käufer bauen darf, ist die Gemeinde zur Änderung des Bebauungsplans gezwungen. Zugelassen werden nur Betriebe und Anlagen, die das Wohnen nicht wesentlich störten. Ursprünglich sollten die Betriebe entlang der B 3 auch eine Art Lärmschutz für die hintere Wohnbebauung darstellen. Mit der Baulückenschließung dürfte dem entsprochen werden. Der Gemeinderat stimmte der ersten Änderung des Bebauungsplans "Im Weiertsfeld II" mit erneuerter Offenlage einstimmig zu.