Das Heiligenzeller Schlössle ist beliebter Veranstaltungsort für Trauungen und Geburtstagsfeiern. Foto: Bohnert-Seidel

Feierlichkeiten: Heiligenzeller Ortschaftsrat hebt Beschluss von 2010 auf / Feuerwerke verboten

Heiligenzell. Lange Zeit war das Heiraten im Heiligenzeller Schlössle verboten. Die Feiern brachten zu viele Beschwerden mit sich. Nun hat der Ortschaftsrat den Beschluss aber wieder aufgehoben.

Ein beliebter Treffpunkt ist das Schlössle in Heiligenzell, das vor allem Hochzeitspaare für ihr weltliches Fest gern nutzen. Ein Beschluss aus dem Jahr 2010 besagt jedoch, dass im Schlössle keine Hochzeiten mehr stattfinden dürfen. Diesen Beschluss hat der Ortschaftsrat nun einstimmig gekippt und erlaubt künftig Hochzeiten im "Probelauf".

Sollten sich die Beschwerden bei den Nachbarn häufen, werde wieder neu beraten. Dass es diesen Beschluss gibt, war Ortsvorsteherin Brigitta Schrempp so nicht bewusst: "Schließlich hat es immer wieder Hochzeiten gegeben", stellte sie fest.

Lärmbelästigungen sorgten für den Beschluss 2010

Und fügt hinzu: "Das sind echt gute Verdiensteinnahmen." Auf der Ortsverwaltung verweise der Ordner mit Vermietungen für das Schlössle immer wieder auf Hochzeitsfeiern. Außerdem waren Geburtstagsfeiern bisher erlaubt. Diese Art von Feierlichkeit unterscheide sich oft nicht von einer Hochzeit.

"Feuerwerke dürfen allerdings nicht mehr gezündet werden, so steht es im Mietvertrag", erklärte Ortsvorsteherin Schrempp. Sie bat den Ortschaftsrat darum, das restriktive Konzept zu überdenken. Der Rat ging einstimmig, den Beschluss mit und behält sich eine Art Probelauf vor. "Eigentlich waren noch nicht einmal die Böller das Hauptargument zum Verbot von Hochzeiten", gab Peter Zimmermann (FW) zu bedenken. Vielmehr hatte der damalige Ortsvorsteher Alfred Kopp zahlreiche Anrufe bezüglich Lärm erhalten.

Oft wurde der Ortsvorsteher nachts aus dem Bett geholt, um zu schlichten, was letztlich das Verbot zur Folge hatte. "Die Hauptursache für das Verbot waren die Nachbarn, die genug hatten", erklärte auch Fred Klezin (SPD). Die Zeitbeschränkung von 22 Uhr wäre zu oft überschritten worden und Musik war bis morgens im 4 Uhr zu hören.

Als ehemaliger Mieter der Wohnung direkt über der St. Georgskapelle erklärte Gerold Kadenbach (FW): "Zwei Drittel der Feiern waren in Ordnung. Dass abends um 22 Uhr eine Hochzeitsfeier zu Ende ist, ist ohnehin ein Unding." Aber wenn morgens um 6 Uhr noch eine Polonaise durchs ganze Haus geführt wird, sei das nicht tragbar. "Wie immer gibt es ein paar wenige, die gute Sachen kaputt machen", so Kadenbach.

Info

Mit dem Umbau des Rathaus II in Friesenheim waren die standesamtlichen Trauungen von 1992 bis 1994 ins Schlössle verlegt worden. Viele Paare nutzten die Gunst der Stunde und legten alle Feierlichkeiten ins Schlössle, was einen Boom in der Vermietung mit sich brachte. Von 2010 an sollten keine Hochzeiten mehr stattfinden. Der Ortschaftsrat hat diesen Beschluss in seiner jüngsten Sitzung gekippt. Der Mietpreis für das Schlössle lautet seit dem 1. Januar 2015 wie folgt: Kulturelle Veranstaltungen/Kirchliche Trauungen: Kapelle 91 Euro. Ortsansässige Veranstalter: 122 Euro. Auswärtige Veranstalter 249 Euro.