Der ganz große Kostensprung war dem Sulzer Gemeinderat dann doch zu viel. Trotzdem werden sich die Friedhofsgebühren 2023 deutlich erhöhen. Die Kosten lassen sich damit aber nicht ganz decken.
Sulz - Neue Bestattungsformen waren erst einmal kein Thema im Sulzer Gemeinderat. Diesen Aspekt will das Friedhofsamt noch einmal gesondert aufarbeiten. Am Montag musste der Gemeinderat auf Basis der nach fünf Jahren aktualisierten Gebührenkalkulation lediglich eine Entscheidung darüber treffen, wie stark die Bürger künftig beim Thema Friedhofsgebühren belastet werden sollen.
Die Kosten für die Stadt konnten in den Jahren 2019 bis 2021 überschlägig nur zu rund 70 Prozent gedeckt werden, zeigte der Erste Beigeordnete Hans-Peter Fauser auf. Im letzten kameralen Jahr, 2018, habe der Deckungsgrad noch bei 80 Prozent gelegen.
100 Prozent Deckung empfohlen
Er empfehle mit Blick auf die Finanzen eine 100-prozentige Deckung für die Jahre 2022 bis 2026. Das würde bei der Stadt zu Gebührenmehreinnahmen in Höhe von rund 10 000 bis 15 000 Euro führen. Ein Deckungsgrad von 70 Prozent sollte nicht unterschritten werden, so Fauser.
Im kameralen Haushalt habe man in einem Jahr mit vielen Bestattungen höhere Erträge erzielt, so dass man manches Mal nah an der 100-prozentigen Deckung gewesen sei. In der Doppik müssten die Gebühren für die Grabnutzung passiv aufgelöst werden und dürften nur mit einem jährlichen Anteil entsprechend der Nutzungsdauer als Ertrag verbucht werden.
107 Beisetzungen jährlich
Jared von Schmeling von der Firma Heyder & Partner erklärte, die Gebühr setze sich aus den ansatzfähigen Kosten geteilt durch die Bemessungsgrundlage zusammen. Dazu zählen unter anderem die Bruttograbfläche und die durchschnittliche Anzahl der Beerdigungen und Benutzungen.
Durchschnittlich werden in Sulz jährlich 107 Personen beigesetzt, darunter 66 in einer Aschenurne. Die Leichenhalle wird etwa 55 Mal im Jahr benutzt, die Leichenzelle sieben Mal.
Etwa 83 Prozent der Kosten im Bereich Bestattungen entstehen bei der Stadt durch die Friedhofsunterhaltung, zeigte von Schmeling auf. Zu beachten sei auch, dass ein Friedhof nicht unbegrenzt "Vorratsflächen" vorhalten sollte. Wenn dieser Anteil 30 Prozent der Gesamtfläche der Grabanlage überschreite, so würden die Flächen bei der Kalkulation nicht angerechnet. In Sulz betrage der Anteil der Vorhalteflächen rund 38 Prozent. "Alles über 30 wird abgezogen und darf nicht zu Lasten des Gebührenzahlers gehen", erklärte Fauser auf Nachfrage von Eberhard Stiehle (FWV).
Rasengrab teurer?
Heidi Kuhring (GAL) wunderte sich bei der Kalkulation darüber, dass die Gebührenobergrenze für ein Rasengrab als Reihengrab höher ist als für ein "normales" Reihengrab. Das liege an der größeren Fläche, hohen Herstellungskosten und einem höheren Pflegeaufwand, erklärte von Schmeling. Der Clou daran sei wohl, dass der Bürger bei der Bestattung zwar höhere Kosten, aber später dafür selbst einen geringeren Pflegeaufwand habe, meinte Fauser.
Barbara Klaussner (CDU) bezeichnete eine 100-prozentige Kostendeckung als "Wahnsinnsschritt". Die Kosten würden sich dabei wie folgt erhöhen (gerundet): Reihengrab bisher 1060 Euro (neu: 1720 Euro), Reihengrab als Rasengrab 2600 Euro (neu: 4570), Urnenreihengrab 630 Euro (neu: 1340 Euro), einteiliges Wahlgrab 1790 Euro (neu: 3220 Euro) und Urnenwahlgrab 1320 Euro (neu: 2160 Euro). Die Bestattungskosten belaufen sich derzeit je Grab (einfach tief) auf 470 Euro (würden sich auf 620 Euro erhöhen) und für eine Urnenbestattung auf 130 Euro (neu: 230 Euro). Die Nutzung der Leichenhalle würde statt 220 Euro 610 Euro kosten, die der Leichenzelle 540 statt 180 Euro.
Nicht zu viel und nicht zu wenig
"Sterben ist ohnehin teuer. Ich würde da eher auf einen Deckungsgrad von 70 Prozent gehen", meinte sie. Wenn man die Gebühren lange ruhen lasse, bedeute das immer einen größeren Sprung, meinte Bürgermeister Gerd Hieber. Zu bedenken sei auch: Wenn man die Kosten nicht zu 100 Prozent decke, müsse man diese auf anderem Weg querfinanzieren.
André Amon (SPD) sprach sich für eine 80-prozentige Kostendeckung aus und stellte einen entsprechenden Antrag. Dieser wurde bei acht Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.
Neue Gebühren
Somit liegen die neuen Friedhofsgebühren ab 2023 bei (gerundet): 1370 Euro für ein Reihengrab, 3660 Euro für Reihengrab als Rasengrab, 1070 Euro für Urnenreihengrab, 2580 Euro für einteiliges Wahlgrab, 1730 Euro für Urnenwahlgrab, 500 Euro für Bestattungskosten je Grab, 190 Euro für Urnenbestattung, 490 Euro für Leichenhallennutzung und 430 Euro für Leichenzellennutzung.