Reaktion auf demografischen Wandel und veränderte Bestattungskultur: Der Gemeinderat beriet über eine zukunftsfähige Strukturierung der Friedhöfe.
Deißlingens Gemeindepflegerin Simone Breil stellte das umfassende Zahlenwerk vor und erläuterte die Notwendigkeit der Neukalkulation einzelner Gebührenbestandteile, da der Kostendeckungsgrad zuletzt auf unter 40 Prozent gesunken war.
Sie verdeutlichte, dass Gemeinderat und Verwaltung bewusst keine 100-prozentige Kostendeckung anstreben, um die Bürger in Zeiten der Trauer finanziell nicht zu überfordern. Stattdessen wird ein sozialverträglicher und solider Deckungsgrad von rund 67 Prozent anvisiert.
Um den Haushalt langfristig zu entlasten und gleichzeitig den Wünschen nach pflegeleichten Grabformen nachzukommen, wurden die Weichen für die kommenden Jahre neu gestellt. Ein wesentlicher Hebel der Neuregelung betrifft die direkten Dienstleistungen im Sterbefall.
Der Friedhofswärter
So schlägt sich der tatsächliche Arbeitsaufwand des Personals künftig deutlicher in den Gebühren nieder. Als konkretes Beispiel dient die Kostenpauschale für den Friedhofswärter, dessen Aufwand pro Beerdigung im Durchschnitt mit rund fünf Arbeitsstunden kalkuliert wird. Bei einem aktuellen Verrechnungssatz von 43,80 Euro pro Stunde ergibt dies eine Pauschale von zukünftig 219 Euro je Bestattung, die den realen Personalaufwand verlässlich abbildet.
Die Aussegnungshallen
Ebenfalls neu geregelt wurde die Finanzierung der Infrastruktur, insbesondere die Nutzung der Aussegnungshallen auf den beiden Friedhöfen. Diese Gebäude verursachen im Unterhalt erhebliche Fixkosten, die bislang weitgehend über die allgemeinen Grabnutzungsgebühren querfinanziert wurden.
Um eine gerechtere Aufteilung nach dem Verursacherprinzip zu erreichen, wird ein Anteil von 30 Prozent dieser Hallenkosten fortan direkt den Bestattungsgebühren zugeschlagen. Bei jährlichen Gesamtkosten von rund 30.000 Euro und einer Prognose von etwa 72 Bestattungen pro Jahr ergibt sich daraus eine rechnerische Kostenobergrenze von 416,66 Euro je Einzelfall.
Die Verwaltung schlägt hierbei für die Praxis eine abgerundete Pauschale von 250 Euro für die Hallennutzung vor, was im Vergleich zur alten Gebühr von 200 Euro eine moderate Anpassung darstellt.
Verwaltung kostet Geld
Ergänzt wird dieses Paket durch die Anpassung der Verwaltungsgebühren, wie der Erhöhung der Bearbeitungspauschale pro Bestattung von 50 auf 70 Euro. Auch die Grabnutzungsrechte verändern sich: Während das Reihengrab für eine 20-jährige Laufzeit von 1000 auf 1100 Euro steigt, schlägt das beliebte Urnenreihenwahlgrab für 30 Jahre künftig mit 3000 Euro zu Buche.
Wunsch aus Lauffen
Die vom Ortschaftsrat Lauffen gewünschten, neu eingeführten Urnenrasengräber werden für eine 15-jährige Nutzungsdauer auf 1500 Euro festgesetzt.
Mit der einstimmig beschlossenen fünften Änderung der Friedhofssatzung stellte der Gemeinderat sicher, dass die Gebührenstruktur sowohl betriebswirtschaftlich tragfähig als auch bürgernah bleibt.