Die Aussegnungshalle auf dem Winterlinger Friedhof Foto: Dietlinde Hoffmann

Winterlingens Gemeinderat stimmt über Kühlaggregate für die Aussegnungshalle ab.

Der Winterlinger Gemeinderat muss nachsitzen; ein wichtiger Beschluss muss noch gefasst werden, ehe die Sommerpause so richtig beginnt, und duldet – nicht zuletzt aus klimatischen Gründen – keinen Aufschub. Noch in der vergangenen Gemeinderatssitzung am Dienstag hatte Bürgermeister Michael Maier den Räten angekündigt, dass er sie dieser Tage noch einmal bemühen müsse, weil Eile geboten, die Sache aber zu spät für die Julisitzung spruchreif geworden sei.

 

Es geht um die Winterlinger Aussegnungshalle. Die verfügt über zwei Leichenzellen, die nicht gekühlt werden können – es stehen lediglich Sargkühlgeräte zur Verfügung, die allerdings in die Jahre gekommen und störanfällig sind. In den nicht kühlbaren Leichenzellen können sich, wenn es draußen richtig heiß wird, Temperaturen von weit über 30 Grad Celsius entwickeln.

Klimakrise macht die Sache nicht einfacher

Und das wiederum kann ausgesprochen unerwünschte Folgen haben, auch und besonders für die Besucher der Aussegnungshalle – die Klimakrise macht die Sache nicht besser. Die Bestatter haben deshalb wiederholt darum gebeten, die Leichenzellen mit einer Raumkühlung auszustatten, um den Anforderungen von Pietät und Hygiene gleichermaßen Genüge zu tun.

Für jede Zelle ein Aggregat

Diese Raumkühlung soll nun angeschafft werden; ein Angebot der Balinger Firma Hafner-Muschler ist unmittelbar vor Ferienbeginn eingegangen. Beide Leichenzellen sollen mit jeweils einem Kühlaggregat samt Steuertechnik ausgestattet werden, das an der Außenwand installiert wird. Mittelfristig streben die Winterlinger eine umfassende Erneuerung ihrer Aussegnungshalle an; sollten die Aggregate dadurch überflüssig werden, dann könnten sie problemlos wieder demontiert und andernorts werden, etwa in Benzingen oder Harthausen.

Der August könnte heiß werden

Die Kosten belaufen sich auf 18 088 Euro brutto für beide Leichenzellen, und da diese Mittel in den Haushaltsplan 2023 nicht eingestellt sind, muss der Gemeinderat die außerplanmäßige Ausgabe absegnen. Aufgrund von Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer dürfte ihm das nicht schwer fallen – es muss nur bald geschehen; der August könnte heiß werden.

Entscheidung per Umlaufverfahren

Seit der Corona-Pandemie steht in der Geschäftsordnung des Gemeinderats das probate Instrumentarium für solche Notfälle zur Verfügung, das sogenannte Umlaufverfahren. Im Einklang mit Paragraf 29 hat die Gemeindeverwaltung die Gemeinderäte aufgefordert, bis zum Dienstag, 1. August, 12 Uhr, schriftlich, telefonisch oder persönlich Widerspruch gegen den Antrag einzulegen, den Lieferauftrag an die Firma Hafner-Muschler zu vergeben – wenn sie es denn wollen.

Eine ausdrückliche Zustimmung ist dagegen nicht erforderlich; wer sich nicht meldet, erklärt damit sein Einverständnis. Es dürfte aber Gemeinderäte geben, die ihre Zustimmung explizit kundtun – die Sache ist es schließlich wert.