Für Auswärtige gelten auf dem Trossinger Friedhof künftig die gleichen Bestattungsgebühren wie für Trossinger. Foto: Ingrid Kohler

Die Stadt Trossingen hat für Nicht-Trossinger bisher höhere Bestattungsgebühren verlangt. Diese Regelung wird nun fallengelassen. Doch manches wird auch teurer.

Trossingen verlangt für Auswärtige nicht länger höhere Gebühren. Der Gemeinderat hat schon vor einiger Zeit den Beschluss gefasst, dass die Stadt die Kosten von Fremdleistungen eins zu eins weitergeben soll.

 

Auch diese Entscheidung führt nicht dazu, dass die Kosten vollständig gedeckt sind: Angestrebt wird aber ein Deckungsgrad, der zwischen 60 und 80 Prozent liegt. Aufgrund aktueller Entwicklungen erhöhen sich damit die Kosten für Reihen-Rasengräber und Urnen-Reihenrasengräber.

70 Euro mehr

Aktuell werden Rasenplatten für Reihen-Rasengräber mit 900 Euro in Rechnung gestellt. Wie der Gemeinderat nun auf Vorschlag der Verwaltung festlegte, werden dafür 70 Euro mehr fällig. Entsprechend teurer werden auch die Urnen-Reihengräber: Für diese Bestattungsart erhöhen sich die Kosten von 750 Euro auf knapp 820 Euro. „Wir geben damit nur den entstandenen Mehraufwand für Fremdleistungen weiter“, heißt es von Verwaltungsseite.

Nicht alles wird teurer

Doch nicht alles wird teurer: Auswärtige sollen nicht länger höhere Gebühren zahlen müssen als Trossinger Bürgerinnen und Bürger. Für Erdbestattungen wurden bisher 400 Euro mehr erhoben, für Urnenbestattungen waren es 200 Euro. Mit der Streichung dieser Posten folgt die Stadt einer entsprechenden Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Allgemein sieht die GPA Auswärtigenzuschlage als problematisch an, obwohl die Rechtsprechung nicht eindeutig ist. Doch die Anzahl Auswärtiger, die sich auf dem Trossinger Friedhof bestatten lassen will, ist eher gering, weshalb die finanzielle Bedeutung für die Stadt kaum ins Gewicht fällt.

Seltsame Fälle

Der Gemeinderat stimmte dieser Sicht der Dinge zu – auch deshalb, weil es auch zwischen Schura und Trossingen bisweilen zu seltsamen Fällen gekommen war. Kam etwa ein älterer Mensch in ein Pflegeheim in Trossingen, so musste er sich dort mit erstem Wohnsitz anmelden. Wollten die Angehörigen den Verstorbenen in Schura bestatten lassen, so wurde die Auswärtigenrate fällig.

Mit dieser Änderung bleibe man dem Grundsatz treu, dass Leistungen von Fremdfirmen möglichst zu 100 Prozent an die Nutzer weitergegeben werden sollen. Grundsätzlich werden aber keine höhere Kosten fällig, wenn eine auswärtige Person auf dem Trossinger Friedhof bestattet wird, weshalb eine zusätzliche Grabnutzungsgebühr nicht logisch sei, argumentiert die Verwaltung.

Mittelfristig werde ohnehin angestrebt, die Gesamtkosten tatsächlich eins zu eins weiterzugeben, was eine höhere Belastung von Nicht-Trossingern dann ohnehin nicht mehr rechtfertige.

Ablehnung möglich

Sollte der Trossinger Friedhof an Kapazitätsgrenzen kommen, so hat die Stadt immer noch die Möglichkeit, Auswärtige ganz auszuschließen. Ein Rechtsanspruch auf ein Grab in Trossingen haben ohnehin nur Einwohner der Stadt.