Die Ruhezeit für Gräber auf den Friedhöfen in der Gemeinde werden zu Beginn des neuen Jahres auf 15 Jahre verkürzt.
Die dadurch für Urnengräber erforderliche Neukalkulation erbrachte günstigere Nutzungsgebühren. Die bisherige Ruhezeit betrug unabhängig von Bestattungsform und Grabart einheitlich 20 Jahre; nur für Kindergräber bis sieben Jahre galten 15 Jahre. Aufgrund von Anfragen aus der Bevölkerung und weil der Trend auch in anderen Kommunen in diese Richtung geht, möchte die Gemeinde die Ruhezeit auf 15 Jahre für alle Gräber verkürzen, berichtete Bürgermeister Bernd Heinzelmann im Gemeinderat.
Das habe den Vorteil, dass Nischenplätze in Urnenwänden schneller frei werden und nicht so rasch weitere Urnenwände nötig sind. Das Gesundheitsamt des Landratsamts Rottweil teilte mit, dass gegen eine Verkürzung auf die gesetzliche Mindestruhezeit keine Bedenken bestehen, sofern die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Zudem müsse die Friedhofsatzung angepasst werden, so Heinzelmann.
Gebühren sinken deutlich
Die Neukalkulation der Grabnutzungsgebühren hat ergeben, dass ein Urnenerd-Reihengrab künftig statt 1400 Euro nur noch 900 Euro kostet. Ein Urnenerd-Wahlgrab verbilligt sich von 2250 Euro auf 1530 Euro, und für eine Urnennische in der Urnenwand werden künftig 1020 Euro fällig. Auch ein Grünflächenurnengrab wird günstiger – von 1800 Euro auf 1180 Euro.
Mit der Änderung der Friedhofsatzung werde zudem die Hinzubestattung in Urnenerd-Wahlgräbern neu geregelt. Künftig müsse nur darauf geachtet werden, dass die maximale Anzahl an Beisetzungen nicht überschritten wird. Die Nutzungszeit des Grabes verlängert sich entsprechend der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Urne. Für Urnenerd-Reihengräber bleiben Hinzubestattungen weiter ausgeschlossen, so der Bürgermeister.