Bestattungen auf den drei Friedhöfen in der Gemeinde (hier Schenkenzell) werden teilweise heftig teurer, werden aber vom Gemeinderat als unausweichlich verteidigt. Foto: Herzog

Das ist heftig. Die Grabnutzungs- und Bestattungsgebühren in der Gemeinde steigen, zum Teil drastisch um weit über 100 Prozent.

Schenkenzell. Hauptursächlich sind Investitionen in den vergangenen Jahren und neue Bestattungsangebote auf dem Friedhof. Im Gemeinderat berichtete Bürgermeister Bernd Heinzelmann, dass die fertiggestellten Grünflächengräber und Grünflächenurnengräber als neue Angebote in die Friedhofsatzung aufgenommen werden müssen.

Kein Grabschmuck auf Grünfläche

Bei den Grünflächengräbern handle es sich um Wahlgräber, die einfach- oder doppeltief verfügbar seien. Die Hinzubestattung von Urnen sei möglich. In einem doppeltiefen Grab könnten bei gleich laufenden Ruhezeiten auch zwei Bestattungen übereinander erfolgen und die Nutzungsdauer könne verlängert werden.

Auf der zu pflegenden Grünfläche dürfe kein Grabschmuck oder Ähnliches abgestellt werden, hierfür sei eine Abdeckplatte an der Kopfseite vorhanden.

"Die Anlegung und Pflege der Grabstätte übernimmt die Kommune. Der erhöhte Aufwand gegenüber anderen Grabarten wird bei der ermittelten Grabnutzungsgebühr berücksichtigt", schilderte der Bürgermeister.

Da für die neuen Angebote die Gebühren errechnet werden mussten, sei eine Neukalkulation für alle Bestattungs- und Grabnutzungsgebühren vorgenommen worden. Zuletzt sei dies 2015 erfolgt.

Aufwand für Verwaltung und Bauhof

Den Bestattungsgebühren lägen die Kosten der Firma zugrunde, die die Bestattungen übernehme. Hinzu kämen der Aufwand für die Verwaltung und Bauhof. Eine von der Firma angekündigte Preissteigerung sei bei der Berechnung berücksichtigt worden. Demnach stiegen die Bestattungsgebühren um bis zu 50 Prozent, informierte Heinzelmann.

Bei der Kalkulation der Grabnutzungsgebühren seien die Besonderheiten der jeweiligen Grabart eingeflossen. Da die Grabnutzungsgebühren bereits am Anfang der Nutzungsdauer in vollem Umfang erhoben würden, sei eine Preissteigerung in die Kalkulation mit eingerechnet worden. Die Gebühren stiegen dadurch zum Teil kräftig an, räumte der Rathauschef ein.

Anstoß aus der Bevölkerung

Michael Rempp verwies darauf, dass der Anstoß für neue Bestattungsangebote aus der Bevölkerung kam. Die Preissteigerungen seien enorm, aber erforderlich. Aus seiner Sicht sei mit der Neukalkulation zu lange gewartet worden. Werner Kaufmann sah es ähnlich. Viele Jahre seien keine baulichen Kosten auf dem Friedhof entstanden. Nun aber sei er mit der schrittweisen Umgestaltung in Schuss und gepflegt.

Kaufmann rechnete aus, dass das teuerste Grab umgerechnet auf die Nutzungsdauer pro Jahr rund 275 Euro kostet. Das sei kein schlechtes Angebot. "Es kann nicht sein, dass die Gemeinde den Friedhof subventioniert", machte er deutlich.

Neue Bestattungsformen

Für Willi Intraschak stellt der Friedhof ein äußerst sensibles Thema dar, das im Ort beobachtet werde. Auch er könne mit der Erhöhung mitgehen. "Unser Friedhof", fasste Heinzelmann zusammen, "braucht sich vor niemanden zu verstecken. Wir erneuern ihn regelmäßig mit Elementen, da gehen natürlich Flächen verloren und verteuern das Ganze. Hinzu kommen neue Bestattungsformen, die sich ebenfalls in der Kalkulation niederschlagen. Und vom Gesetzgeber sind wir gehalten, kostendeckend zu verfahren", verteidigte Heinzelmann.

Die Abfrage bei anderen Kommunen habe gezeigt, dass die Gebühren in Schenkenzell meist unter dem Durchschnitt liegen. Nur die Urnenreihen- und Urnenwahlgräber und doppeltiefe Doppelgräber seien teurer. "Wenn wir feststellen, dass wir Gewinne erzielen, was wir nicht dürfen, muss wieder neu kalkuliert werden. Dann kann es auch günstiger werden", stellte der Bürgermeister in Aussicht.

Die Neufassung der Friedhofssatzung sowie die Anpassung der Bestattungsgebührensatzung beschloss der Gemeinderat jeweils einstimmig.

Satzung aufgehoben

Zuvor hatte das Gremium die Satzung zur Erhebung von Gebühren bei der Anlegung von Grabstätten aufgehoben. Diese wurden in die Bestattungsgebührensatzung aufgenommen, damit die Verwaltung nicht mit mehreren Satzungen arbeiten muss.

Die neuen Grabnutzungsgebühren sind wie folgt (in Klammern bisherige Preise): Reihengrab ab sieben Jahre: 570 Euro (280 Euro), Urnenerdgrab: 1400 Euro (170 Euro), Wahlgrab Einzel: 1350 Euro (650 Euro), Wahlgrab Doppel: 3100 Euro (1400 Euro), Wahlgrab Einzel doppeltief: 1900 Euro (900 Euro), Wahlgrab Doppel doppeltief: 4350 Euro (2000 Euro), Wahl-Urnenerdgrab: 2250 Euro (580 Euro), Urnenwand-Nische: 1200 Euro (gleichbleibend), Grünflächengrab: 4950 Euro (neu), Grünflächengrab tief: 5500 Euro (neu), Grünflächenurnengrab: 1800 Euro (neu). Bestattungsgebühren: Erdgrab ab sieben Jahre: 730 Euro (760 Euro), Tiefgrab: 930 Euro (850 Euro), Erdurnengräber: 370 Euro (260 Euro), Urnenwand: 180 Euro (120 Euro), Tot- und Fehlgeburten: 370 Euro (260 Euro).